Gerichtsurteil wegen Vertreibung in 45 Fällen
September 23rd, 2020 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Urteil nach Fackelwurf in Deutschland: Bedingte Haftstrafen nach rassistischem Angriff auf französische Roma/Sinti in Baden-Württemberg. Am Abend des 24. Mai 2019 hatten die fünf Täter eine brennende Fackel in Richtung der Wohnwägen geschleudert (wir berichteten hier, hier und hier).
Im Ulmer Prozess um einen antiziganistischen Anschlag im Mai 2019 wurde heute nach 16 Verhandlungstagen das Urteil über die fünf Angeklagten verkündet. Alle fünf wurden wegen Vertreibung bzw. gemeinschaftlicher Nötigung in 45 Fällen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Alle Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Kammer betonte, dass die Motivation der Tat Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antiziganismus gewesen sei. Auch zum jetzigen Zeitpunkt wiesen die Angeklagten diese Neigungen auf. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung hätten objektive Indizien gefehlt. Alle Angeklagten wurden verpflichtet, die KZ-Gedenkstätte Dachau zu besuchen und danach einen zehnseitigen, handschriftlichen Bericht anzufertigen über ihre Erfahrungen, Gefühle und Eindrücke. Zwei der Angeklagten wurden dazu verurteilt, Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro an die „Hildegard Lagrenne Stiftung“ zu zahlen. Die Stiftung wurde 2012 von Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma gegründet und setzt sich für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland ein.
Die Nebenklage kann mit dem Urteil leben, weil das Gericht die antiziganistische Hassmotivation klar benannt hat.
Dr. Mehmet Daimagüler, Vertreter der Nebenklage
Das war die erste Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Nötigung aus rassistischen Motiven auf deutschem Boden nach 1945.
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW
Dieser Fall zeigt, dass Antiziganismus in der Gesellschaft weit verbreitet ist und als Normalität wahrgenommen wird. Genau das ist das gefährlich.
Romeo Franz MdEP