O siklipeskero- taj arsiklikpeskero arodipe i lek entschajdinipeskeri joma ando dschivipe le terne tschajendar taj tschavendar hi. Ham meg mindig o tschaja uso tradicijonakere siklipeskere butja pumen orijentirinen. Jek entschajdinipeskeri joma andi butjakeri orijentirung hi, koji te kerel kaj o butja lenge pascheder ando te ol taj sor te kerel, upre schpecijeli technikakere butja loschanipe te del. Afka i terni Romni Marion Berger, savi i buti maschinakeri baujakeri technikerkija peske arodija. Ando vakeripe la Susanne Horvathaha la adivesakera sendungake Rom sam phukal i terni Romni, saj terdschiviptscha oj odoj kerel, kaj oj odoj i „Jugendvertrauensrats-Vorsitzende“ hi, igen barikano la kerel, kaj lake lakere kolegtscha atschi patschajipe den. (volksgruppen.orf.at)
Die Berufs- und Ausbildungswahl ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Leben junger Frauen und Männer. Aber noch immer orientieren sich Mädchen stark an den üblichen, traditionellen Lehrberufen. Ein entscheidender Schritt in der Berufsorientierung kommt daher jenen Maßnahmen zu, die den jungen Frauen Berufe näherbringen und ihnen Mut machen, sich auch speziell für technische Berufe zu begeistern. Wie im Fall der jungen Romni Marion Berger, die den Beruf Maschinenenbautechnikerin gewählt hat. Im Interview mit Susanne Horvath für die heutige Sendung „Roma sam“ erzählt die junge Frau, welche Erfahrungen sie dort macht und dass sie Jugendvertrauensrats-Vorsitzende ist. Es macht sie stolz, dass ihr die Kollegen so viel Vertrauen entgegenbringen. (volksgruppen.orf.at)
Der Demokratiepreis der Margaretha-Lupac-Stiftung (mehr hier) geht heuer an Frauen und Fraueneinrichtungen. Der Preis wurde Gitta Martl, der langjährigen Generalsekretärin des Vereins Ketani, Direktorin Heidi Schrodt und „ihrem“ Gymnasium Rahlgasse in Wien und dem Verein „Frauen aus allen Ländern“ in Innsbruck, zugesprochen.
Gitta Martl hat aufgrund persönlicher Erfahrungen im Jahr 1998 den Verein Ketani für Sinti und Roma in Linz mitbegründet. Ihre persönliche, tragische Lebensgeschichte hat sie im Buch „Uns hat es nicht geben sollen: Rosa Winter, Gitta und Nicole Martl. Drei Generationen Sinti-Frauen erzählen“ (Anm.: hrsg. von Ludwig Laher) veröffentlicht. Mit unglaublichem Engagement hat sie vielfältige Aktivitäten zur Minderheitendemokratie geleistet. Dabei stand stets das Miteinander zwischen Bevölkerungsgruppen im Mittelpunkt und nicht die Polarisierung.
Sa., 10. April 2010, 22:30 bis 23.40 Uhr (webstream) Oktofokus: „Fahrendes Volk? Zwischen Vergangenheit und Gegenwart“
Ein Themenabend zum Internationalen Roma-Tag am 8. April
Gilda Horvath moderierte die Oktofokus-Studiodiskussionzwischen der jenischen Schriftstellerin Simone Schönett („Moos“, „Nötig“), der Kulturmanagerin Usnija Buligovic (Romani Dori) und der Malerin und Filmemacherin Marika Schmiedt („Eine lästige Gesellschaft“) über die Situation junger Roma-Frauen in Österreich.
Isabela Mihalache (OSI), Violeta Naydenova (OSI), Ostalinda Maya Ovalle (ERRC), Alina Covaci (OSI) und Katalin Bársony (Mundi Romani): Zum Weltfrauentag stellen wir Ihnen heute dieses kleine Video aus einer gemeinsamen Kampagne von Amnesty International und der Romedia Foundation/Mundi Romani vor, das letztes Jahr mit der Unterstützung von Duna Television und der Decade of Roma Inclusion entstanden ist.
Zwei tschechischen Roma-Frauen wurden vergangene Woche durch das Obergericht in Prag 200.000 bzw. 150.000 Kronen an Schmerzensgeld für an ihnen vorgenommene illegale Sterilisierungen zugesprochen. Bei den Frauen war ohne ihr Einverständnis ein solcher – nicht umkehrbarer – medizinischer Eingriff durchgeführt worden. Wie David Záhumenský, Leiter der Liga für Menschenrechte, die die beiden Patientinnen vertrat, gegenüber der Roma-Organisation Romea.cz bekannt gab, war den Frauen zuvor in den Urteilen der Erstinstanz nur ein Bruchteil der nun festgelegten Summe zuerkannt worden.
Laut Darstellung der Liga sei in beiden Fällen zu vermuten, dass die verantwortlichen Mediziner im Interesse der Patientinnen zu handeln glaubten; allerdings hätten die Ärzte die Roma-Frauen weder über die Art des Eingriffs noch über mögliche Alternativen informiert, sondern selbst autoritär über ihre Köpfe hinweg entschieden. Von ähnlichen zwangsweisen Eingriffen sollen mehrere Dutzend Patientinnen betroffen sein − fast durchwegs handle es sich dabei um Roma-Frauen. Verlässliche Daten liegen der Öffentlichkeit jedoch nicht vor. Im November 2009 hatte die tschechische Regierung unter Ministerpräsident Jan Fischer ihr Bedauern über die bekannt gewordenen Fälle illegaler Sterilisierungen ausgedrückt. Der Menschenrechts- und Minderheiten-Minister Michael Kocáb erklärte, dass Maßnahmen ergriffen würden, um weitere Fälle zu verhindern.
Heute beginnt im Konferenzzentrum Zappeion Megaron in Athen die Internationale Roma-Frauen-Konferenz. Organisiert wird die zweitägige Tagung vom Europarat, dem griechischen Innenministerium, dem International Roma Women’s Network (IRWN) und dem griechischen Roma-Verband „ROM Network“.
2007 hatten die Roma-Vertreterinnen bei ihrem internationalen Treffen in Stockholm (hier der Konferenzbericht 2007 als PDF-Datei) dem Wunsch Ausdruck verliehen, ihre Meetings künftig in Form einer jährlichen Konferenz abzuhalten, die jeweils von einem der Europarats-Mitgliedsstaaten ausgerichtet wird. Griechenland hat diesen Vorschlag aufgegriffen und lädt nun unter dem Titel „I am a European Roma woman“ zur 2. Internationalen Konferenz der Roma-Frauen.
An der Konferenz nehmen Roma-Vertreterinnen aus 30 Mitgliedsstaaten des Europarats teil. Im Mittelpunkt des Treffens steht der Erfahrungsaustausch hinsichtlich ihres Engagements bei der Verbesserung der sozialen Bedingungen in den unterschiedlichen Roma-Communities. Read the rest of this entry »
O europitiko kris le manuschengere tschatschipenge o na aun prindscharipe jeke soharipestar pali kultura le Romendar duach o espanitiko biroschago ojs diskriminacijakero prasipe kritisirintscha. Adale biroskere phenipeha o birovscha andar Strassburg la 53 berschengera Romnake o tschatschipe dine, savi ando bersch 2000 vasch jek vitvejakeri rentn aun rodija. Lake akan i regirung andar Madrid 70.000 euro iste potschinel.
I Romni ando bersch 1971 ojs terni tschaj andi espanitike kultura le Romendar sohartscha. Oj schov tschaven pre murscheha uschtidija, save andi familjiakero kenva ande pisim ule. I familija o cile lokipeskere pomoschagi uschtidine, save le familijenge saven but tschave hi, angle dikle hi. O dad pedar 19. berscha ojs maureri butschalintscha taj te i socijalakeri fasicherung ande potschintscha. Kada lakero Rom mulo ando ar le berschestar 2000 i Romni vaschi vitvejkakeri rentn aun rodija. Phendo lake ulo, hot oj na uschtidel la, kaj oj na palo espanitiko tschatschipe sohartscha.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Nicht-Anerkennung einer nach dem Brauch der Roma geschlossenen Ehe durch die spanischen Behörden als diskriminierend gerügt. Mit diesem Urteil gaben die Strassburger Richter gestern einer 53 Jahre alten Romni aus Madrid Recht, die im Jahr 2000 vergeblich eine Witwenrente beantragt hatte. Ihr muss die Regierung in Madrid nun 70.000 Euro Entschädigung zahlen.
Die Klägerin María Luisa Muñoz Díaz (La Nena) hatte 1971 als junges Mädchen nach dem Ritus der spanischen Roma geheiratet. Sie bekam mit ihrem Mann sechs Kinder, die alle ins Familienbuch eingetragen wurden. Die Eltern und Kinder erhielten auch alle Vergünstigungen, die für kinderreiche Familien vorgesehen sind. Der Familienvater arbeitete über 19 Jahre als Maurer und zahlte Beiträge an die Sozialversicherung. Nach dem Tod ihres Mannes Ende 2000 beantragte die Frau eine Witwenrente. Diese wurde ihr mit dem Argument verweigert, sie habe nicht nach spanischem Gesetz geheiratet.
Der Gerichtshof für Menschenrechte wies dieses Argument zurück. Im Jahre 1971 habe Spanien ausschließlich Eheschließungen nach dem kanonischen Recht der katholischen Kirche anerkannt, stellten die Richter fest. Erst seit 1981 gebe es auch die Möglichkeit, nur standesamtlich zu heiraten. Die Klägerin sei aber überzeugt von der Gültigkeit ihrer traditionellen Heirat gewesen, zumal sie im Besitz offizieller Unterlagen – etwa des Familienpasses – gewesen sei. Unter diesen Umständen sei die Verweigerung der Witwenrente unverhältnismäßig und diskriminierend gewesen.