Arbeitsdefinition Antiziganismus (2020)
April 1st, 2021 | Published in Dokumente & Berichte, Politik, Rassismus & Menschenrechte
IHRA: Nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antiziganismus
8. Oktober 2020
Mit Sorge zur Kenntnis nehmend, dass die mangelnde Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma zuden Vorurteilen und zur Diskriminierung beigetragen hat, die viele Gemeinschaften der Sinti und Roma* heute noch erfahren, sowie in der Wahrnehmung unserer Verantwortung, solchen Formen von Rassismus und Diskriminierung entgegenzutreten (Artikel 4 und 7 der IHRA-Ministererklärung von 2020 sowie Artikel 3 der Erklärung von Stockholm), verabschiedet die IHRA die folgende Arbeitsdefinition von Antiziganismus:
Antiziganismus manifestiert sich in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als „Zigeuner“ wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden, und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen.
Als Leitfaden für die Arbeit der IHRA wird Folgendes anerkannt:
Antiziganismus gibt es seit Jahrhunderten. Er war ein zentrales Element der gegen Sinti und Roma gerichteten Verfolgungs- und Vernichtungspolitik, wie sie vom nationalsozialistischen Deutschland sowie von denjenigen faschistischen und extrem nationalistischen Partnern und anderen Mittätern, die sich an diesen Verbrechen beteiligten, betrieben wurde.
Antiziganismus hat weder mit der NS Zeit begonnen noch danach aufgehört, sondern ist weiterhin ein zentrales Element von an Sinti und Roma begangenen Verbrechen. Read the rest of this entry »