„Das bereitet den Boden für Antiziganismus“
September 30th, 2019 | Published in Interview, Medien & Presse, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Diskriminierung ja, Volksverhetzung nein: Münchner Urteil zu NPD-Plakat sorgt für Empörung. Gespräch mit Herbert Heuß
Interview: Kristian Stemmler
Aus: junge Welt, Ausgabe vom 21.09.2019, S. 8
Am 19. September wies das Münchner Verwaltungsgericht eine Klage des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt ab. Worum ging es dabei?
Seit Jahren plakatiert die NPD bei Bundes- wie bei Landtagswahlen den Spruch »Geld für die Oma statt für Sinti und Roma«. Dahinter steht die Ausgrenzung von Sinti und Roma, denen nicht zustehen soll, was anderen Deutschen zusteht. Immer wieder wurden wir vom Zentralrat kontaktiert, weil in den Städten und Gemeinden diese Plakate aushingen – mit der Folge, dass Schulkinder von ihren Klassenkameraden damit konfrontiert wurden. Diese Form von alltäglicher Diskriminierung ist in keiner Weise akzeptabel, verstößt gegen geltendes Recht und bereitet den Boden für gewaltbereiten Antiziganismus. Das Münchner Gericht urteilte nun aber, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben sei.
Ein Gutachten der Würzburger Völkerrechtlerin Stefanie Schmahl im Auftrag des Bundesjustizministeriums hatte schon 2015 ergeben, dass derartige »fremdenfeindliche Wahlplakate« die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und abgehängt werden müssen. Wie argumentierte die Juristin?
Ihr entscheidendes Argument ist, dass die Gerichte nur auf Volksverhetzung abheben, aber alle anderen rechtlichen Gründe vollständig ignorieren. Es gibt eine Reihe internationaler Abkommen, die in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes stehen. Ein Beispiel ist das »Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung« der Vereinten Nationen, auf das man sich für ein Vorgehen gegen rassistische Wahlwerbung berufen kann. Diese menschenrechtlichen Übereinkommen wurden von den Gerichten, auch jetzt wieder vom Münchner Verwaltungsgericht, aber nicht herangezogen – obwohl sich der Zentralrat bereits in seiner Klageschrift ausdrücklich und umfangreich auf das Gutachten bezogen hatte. Read the rest of this entry »