Verhetzung: Was ist das?
Juli 19th, 2018 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
www.stopptdierechten.at: Der österreichische Verhetzungsparagraph bestraft zwei unterschiedliche Verhaltensweisen. Grob gesagt, sollen einerseits Äußerungen bestraft werden, die auf die Herbeiführung von Gewalt oder Hass gegen bestimmte Personen und Personengruppen abzielen, andererseits sollen Äußerungen bestraft werden, die auf die Verächtlichmachung von Personengruppen abzielen.
Wen schützt der Verhetzungsparagraph?
Nicht alle Personen und Personengruppen sind vom Verhetzungsparagraphen geschützt. Opfer einer Verhetzung können nur Personen und Personengruppen sein, die anhand folgender Kriterien definiert werden können:
- Kirche/Religionsgemeinschaft: nicht auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften beschränkt. Eine genaue Abgrenzung gibt es hier nicht.
- „Rasse“/Hautfarbe/Abstammung: Angehörige bestimmter Gruppen auf Grund deren äußerlich erkennbarer Merkmale. Oder Menschen, die von solch einer Gruppe „abstammen“.
- Sprache: Sprachen, aber auch Dialekte
- Religion/Weltanschauung: Gruppen, die durch ihre religiöse Überzeugung oder Weltanschauung definiert werden.
- Weltanschauung: z.B. Pazifismus
- Nationale/ethnische Herkunft: Anknüpfungspunkt ist die Volkszugehörigkeit
- Staatsangehörigkeit: Im Gegensatz zu „Rasse“/Hautfarbe/Abstammung oder nationaler/ethnischer Herkunft wird hier auf die rechtliche Mitgliedschaft einer Person zu einem Staat abgestellt.
- Geschlecht: Frauen, Männer, Transsexuelle, Intersexuelle, etc.
- Behinderung: „die Auswirkungen einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu erschweren“.
- Alter: Kinder, Pensionisten, etc.
- Sexuelle Ausrichtung: LGBT etc.