September 13th, 2017 |
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Radio, Podcast & TV, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Rassistische Wahlplakate müssen abgehängt werden, NPD-Parole ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Nach aktuellen Medienberichten hat die NPD in Ingolstadt – wie auch in anderen Städten – Wahlplakate mit der Parole „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ aufgehängt. In den Kommunen wird nun diskutiert, ob die Plakate entfernt werden müssen. Das Institut hat in einer (…) Stellungnahme dargelegt, dass die örtlich zuständigen Behören die Wahlplakate unverzüglich abhängen müssen. Grund ist die grund- und menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates vor rassistischen Angriffen; die NPD-Parole ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zum gleichen Schluss kommt auch ein Rechtsgutachten zum Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten vom Oktober 2015, dass das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hat.
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September 13th, 2017 |
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Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Aussendung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma:
Zentralrat kritisiert Untätigkeit der Stadt Ingolstadt gegenüber rassistischer NPD-Wahlwerbung
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, wirft der Stadt Ingolstadt vor, mit ihrer Rechtsauffassung die Angehörigen der nationalen Minderheit von Sinti und Roma pauschal aus der deutschen Rechtsgemeinschaft auszugrenzen. Die Stadt Ingolstadt lässt aktuell NPD-Plakate mit der Parole „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ entgegen den gesetzlichen Vorgaben hängen. In einem Artikel im Blickpunkt Ingolstadt in der Ausgabe vom 1./2. September 2017 begründen der Rechts- und Baureferent der Stadt dies damit, dass keine Möglichkeit zur Entfernung der Plakate bestünde, da dieses Wahlplakat bereits gerichtlich überprüft worden sei. Mit einer derartigen Argumentation und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wirft der Stadt Ingolstadt vor, mit ihrer Untätigkeit gegen bestehendes Recht und Gesetz zu verstoßen, insbesondere gegen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates und der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen.
Wegen der damaligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein 2015 Rechtsgutachten über den ‚Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD‘ in Auftrag gegeben, das von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E) an der Universität Würzburg erstellt wurde. Das Gutachten führt aus, dass für die Bundesrepublik Deutschland neben dem Grundgesetz und den einschlägigen Strafgesetzen vor allen Dingen die internationalen Vorschriften aus menschenrechtlichen Übereinkommen gelten und dass an diese Vorschriften die Staatsanwaltschaften und die Gerichte gebunden sind.
Im Gutachten wird der antiziganistische und rassistische Gehalt der NPD-Wahlplakate eindeutig festgestellt. Read the rest of this entry »