Neue Regelung zu Ghetto-Renten
September 2nd, 2017 | Published in Geschichte & Gedenken, Politik
Aussendung des Zentralrats: Neufassung der Richtlinie der deutschen Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat sich gemeinsam mit den jüdischen Verbänden in Deutschland und in Polen dafür eingesetzt, dass es für die wenigen noch lebenden Menschen, die in Ghettos während der NS-Herrschaft arbeiten mussten, noch eine Entschädigung geben soll.
Das Bundeskabinett hat dazu am 14. Juni 2017 die Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie) beschlossen.
- Die Neufassung der Richtlinie begründet im § 1 Ziffer 1 einen Anspruch auf eine einmalige Leistung für Personen, „die sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs lag, und während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben“, wenn sie „für diese Arbeit keine Leistung aus den Mitteln der Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ erhalten haben oder hätten erhalten können“. Die einmalige Leistung besteht nach § 2 Ziffer 1 aus einer Kapitalzahlung in Höhe von 2.000 Euro.
- Nach § 2 Ziffer 2 besteht zudem die Möglichkeit einen Antrag auf einen einmaligen Rentenersatzzuschlag in Höhe von 1.500 Euro zu stellen, wenn ein „Verfolgter, bei dem die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vorliegen, nur deshalb keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung [hat], weil die allgemeine Wartezeit nach § 50 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt ist“.