Deutschland – ein Rechtsstaat?
Mai 21st, 2016 | Published in Jugend & Bildung, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Kurt Weber/GfbV: Zehntausende Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter waren vor, während oder im Anschluss an den Konflikt im Kosovo von 1998/1999 gezwungen, vorübergehend Zuflucht in Westeuropa zu suchen. Mit Ende des Kosovokrieges begann die deutsche Bundesregierung, den temporäreren Aufenthaltsstatus von zehntausenden Angehörigen der Volksgruppe nicht zu verlängern und die Betroffenen abzuschieben. Darunter auch viele Kinder, die in Deutschland geboren wurden. Doch ist Abschiebung wirklich die einzige Lösung?
Vielfach wird der Begriff „mangelnde Integrationsfähigkeit“ zur Rechtfertigung für Abschiebung herangezogen. Kritisch besehen lässt dieser Begriff fragwürdige und willkürliche Interpretationen zu. Die abschiebenden Behörden und Politiker machen es sich einfach. Inhaltlich verschleiernd vermeiden sie vom Herkunftsland der Kinder zu sprechen. Stattdessen sagt man, die „Familie“ stamme aus dem Kosovo und deklariert die hier geborenen und aufgewachsenen Kinder kraft Herkunft der Eltern als Familienmitglieder de facto zu Ausländern, zu Immigranten eines Landes, das diese Kinder vermutlich nie kennenlernten. Dass diese Kinder gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ein Anrecht auf Staatsbürgerschaft in Deutschland hätten – ein Recht, das juristisch in keinem Zusammenhang mit der Integration der Eltern stehen dürfte –, wird dabei ignoriert.[1] Vielmehr gibt es eine Rechtsprechung, die völlig undurchsichtig ist. Man sagt, die „Familie“ sei nicht integrationsfähig und müsse daher abgeschoben werden. Damit wird eine Art Sippenhaft praktiziert, indem man die Kinder pauschal und ohne Differenzierung als „nicht integrationsfähig“ deklariert. Ihre Herkunft aus Deutschland wird ignoriert und ausschließlich der Herkunftsstatus der Eltern als relevant angesehen. Wenn darin eine Logik zu finden ist, dann eher eine zurechtbiegende Logik von Willkür und Ausgrenzung. Mit Rechtsstaatlichkeit, wie ich sie verstehe, hat dies nichts zu tun.
Zwar steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Man geht davon aus, dass es im Normalfall für die Kinder am besten ist, in der Familie zu bleiben. Aber der Gesetzgeber sorgt auch dafür, dass das Kindeswohl in besonderen Fällen über dem Schutz der Familie steht. Die schwerwiegenden Konsequenzen für Romakinder im Falle einer Abschiebung sind von extremer Härte. Daher sollte es in diesen Fällen verpflichtend sein, das Kindeswohl als übergeordnetes Recht einzustufen.