EuGH: Diskriminierung durch Stromzähler
Juli 21st, 2015 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
In Bulgarien ist es verbreitete Praxis, dass Stromzähler in den Stadtteilen mit überwiegender Roma-Bevölkerung in unzugänglicher Höhe befestigt werden. In anderen Vierteln werden die Zähler hingegen in normaler Höhe oder überhaupt in den Wohnungen angebracht. Diese Praxis stelle eine Diskriminierung von Roma wegen ihrer ethnischen Herkunft dar, urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche in Luxemburg.
Selbst wenn erwiesen wäre, dass in dem betreffenden Stadtteil Zähler wiederholt manipuliert oder beschädigt wurden, sei eine solche Praxis unverhältnismäßig, urteilten die Richter. Man müsse auf andere Weise versuchen, die Sicherheit des Stromnetzes und die Erfassung des Stromverbrauchs zu garantieren. Für die Bewohner des Stadtteils habe dieser Usus zudem zur Folge, dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, den Stromverbrauch bzw. die Rechnungen zu kontrollieren. Die Richter verweisen auf die EU-Richtlinie über Gleichbehandlung, derzufolge jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft verboten ist. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.