VfGH kippt Salzburger Bettelverbot
Juli 4th, 2017 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Gemeinderat konnte Bedenken nicht zerstreuen: „Verfassungsrechtlich verpöntes absolutes Bettelverbot“ in der Salzburger Altstadt
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Juni-Session mehrere Entscheidungen zum Bettelverbot in der Salzburger Altstadt getroffen: Die Verordnung des Salzburger Gemeinderates vom 20. Mai 2015 betreffend ein Bettelverbot hat sich hinsichtlich der Altstadt wegen ihres zeitlichen und örtlichen Anwendungsbereichs als „verfassungsrechtlich verpöntes absolutes Bettelverbot“ erwiesen und war gesetzwidrig. Eine Beschwerde betreffend das Bettelverbot am Grünmarkt hat der Gerichtshof abgelehnt. Die Richterinnen und Richter haben die Verordnung aus 2015 von Amts wegen geprüft. Anlass war die Beschwerde einer Bettlerin, die wegen eines Verstoßes gegen das Verbot auch des „stillen Bettelns“ bestraft worden war. Dieses Verbot galt in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis hin zu Brücken über die Salzach. Mitte 2016 wurde die Verordnung von einer neuen Regelung abgelöst, die den räumlichen Geltungsbereich neu festgelegt hat. (Anm. d. Red.: Das Bettelverbot wurde damals deutlich ausgeweitet.)
Der VfGH hat bereits 2012 festgestellt, dass ein ausnahmsloses Verbot, als „stiller Bettler“ den öffentlichen Raum zu nutzen, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil es Menschen von der Nutzung ausschließe. Ein derartiges Verbot verstoße außerdem gegen die Freiheit der Meinungsäußerung, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.