Einstweilige Verfügung gegen „Aula“
August 12th, 2016 | Published in Geschichte & Gedenken, Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Nach Klage von Mauthausen-Überlebenden: „Aula“ darf ehemalige Häftlinge des KZ Mauthausen nicht mehr als „Massenmörder“ oder „Landplage“ bezeichnen.
Harald Walser: Ist es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige Verfügung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dürfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-Häftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch ähnliche Aussagen sind verboten. (Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“)
Es ist eine bemerkenswerte Begründung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlagern oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“
Einige bedeutsame Sätze aus der Begründung durch das Gericht:
- „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“
- „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die Kriminalität und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
- „Verstärkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-Häftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte ‚Befreiung‘ und ‚Befreiern‘ unter Anführungszeichen setzt.“
- „Damit lässt er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen für die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurückzuführen sei, dass es sich bei den Mauthausen-Häftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hätten.“ Read the rest of this entry »