Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“
Juli 18th, 2016 | Published in Geschichte & Gedenken, Recht & Gericht | 1 Comment
In einem „Aula“-Artikel (7-8/2015) diffamierte Stammautor Fred Duswald Befreite des KZ Mauthausen als „Massenmörder“, „Landplage“ und „Kriminelle“. Eine Täter-Opfer-Umkehr, wie sie sich die Nazi-Schergen von einst nicht perfider hätten zurechtlügen können. Der Historiker und grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser zeigte Duswald und den Chefredakteur Martin Pfeiffer daraufhin an. Herausgegeben wird das Magazin vom Freiheitlichen Akademikerverband; der Autor, der Burschenschafter Fred Duswald, ist laut DÖW bekannt für seine „NS-relativierenden“ Artikel. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Graz Ende 2015 jedoch mit einer vor historischer Ignoranz und postnazistischen Abwehrreflexen nur so triefenden Begründung eingestellt – „ein Schlag ins Gesicht der Holocaust-Überlebenden“, schrieb dazu der Standard. Der Zeithistoriker Bertrand Perz sah hierin sogar die „Fortsetzung der NS-Propaganda“. Selbst im Justizministerium war man fassungslos: Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek hielt die Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft für „unfassbar und menschenverachtend“; und auch die Oberstaatsanwaltschaft äußerte „Befremden“. Doch alle rechtlichen Möglichkeiten schienen ausgeschöpft.
Jetzt hat die Affäre, wie Harald Walser auf seiner Website mitteilt, aber doch noch ein ein juristisches Nachspiel. Acht Mauthausen-Überlebende sagen: „Es reicht!”
Nun haben jedoch acht ehemalige Häftlinge des Lagerkomplexes Mauthausen Klage gegen die Aula eingereicht. Dem haben sich Rudolf Gelbard (ehemaliger Häftling Theresienstadt) und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelmann, angeschlossen. Möglich war dies, weil auch in Folgenummern der Aula und in Briefen an ihre Abonnenten die braune Diffamierungskampagne fortgesetzt wurde.
Da ist unter den Klägern beispielsweise Jan Topolewski: Verhaftet 1944 während des Warschauer Aufstandes, führte sein Martyrium von Auschwitz über Mauthausen nach Gusen, wo er am 5. Mai 1945 befreit wurde. Seine Mutter wurde in Auschwitz ermordet, sein Vater in Mauthausen. Er konnte nach einem längeren Krankenhausaufenthalt erst Ende 1946 nach Polen zurückkehren. „Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung bin ich entrüstet über den Inhalt des Artikels ‚Mauthausen-Befreite als Massenmörder‘ von Fred Duswald. (…) Ich fühle mich persönlich durch die Verallgemeinerungen im Artikel betroffen. In meinem Empfinden ist das eine historische Verdrehung der Geschichte und verletzt die Würde der unschuldig Ermordeten.“
Oder Pavel Branko, dessen „Kriminalität“ darin bestand, in der Slowakei politischen Widerstand gegen das NS-Regime geleistet zu haben. Er verbrachte „nur“ die letzten drei Monate in der Hölle von Mauthausen und kehrte zehn Tage nach seiner Befreiung von 65 auf 39 Kilo abgemagert nach Bratislava zurück: „Meine Empörung gilt der unzumutbaren Aufbauschung und Verallgemeinerung, die der Autor des Beitrags ‚Mauthausen-Befreite als Massenmörder‘ Fred Duswald der Öffentlichkeit bietet. (…) Massenmord war die gezielte Vernichtungspolitik, die das KZ-System des Dritten Reiches gegen die Millionen von Häftlingen betrieb, wodurch sie Massenhass erzeugte. Und noch größere Empörung erweckt in mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwalt in Graz, die hiermit der Neonaziszene Vorschub leistet.“
August 12th, 2016 at 12:21 (#)
[...] Harald Walser: Ist es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige Verfügung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dürfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-Häftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch ähnliche Aussagen sind verboten. (Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“) [...]