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Deutschland: Asyl und Abschiebungen von Roma

Mai 10th, 2021  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Deutschland: Sichere Herkunftsstaaten, Asyl und Abschiebungen (Foto: MiG)Die nackten Fakten: Asyl und Abschiebungen von Roma im Jahr 2020

Bei der Entscheidung [Deutschlands], die sechs Westbalkan­staaten in den Jah­ren 2014 und 2015 zu siche­ren Her­kunfts­ländern zu er­klären, wurde die men­schen­rechtli­che Situa­tion der Roma dort ignoriert. War die Bleiberechts­situa­tion von Roma aus diesen Län­dern bereits zuvor nicht allzu gut, so be­deutet die Ein­stufung, dass ihre Asyl­anträge nun so gut wie immer ab­gelehnt werden. Zu­sätzlich führte sie zu einer weite­ren Stigmati­sie­rung von Roma als „Wirt­schafts­flüchtlinge“.

Bei den so genannten Westbalkanstaaten handelt es sich um Albanien und die post-ju­go­slawi­schen Länder Serbien, Montenegro, Bosnien-Her­ze­gowina und Nord­mazedonien so­wie Ko­sovo. 2020 lag die Gesamt­schutz­quote (Flücht­lings­schutz nach §3 I AsylG oder Ab­schie­bungs­verbot) bei 0,1% (Serbien, Nord­maze­donien) und 2,1% (Kosovo). Für die drei wei­teren Staaten liegen die Quoten zwi­schen diesen Zahlen.

Mehr als die Hälfte der Asylanträge, die von Menschen aus diesen Län­dern 2020 ge­stellt wurden, waren Folge­anträge und stam­men somit von Men­schen, für die das nicht der erste Antrag war. Bei allen postjugoslawischen Staaten sowie beim Kosovo sind selbst nach offiziel­len Zahlen die meis­ten Antrag­steller/in­nen Roma. Die Dunkel­ziffer dürf­te höher liegen, da viele Menschen aus Angst vor Dis­kriminie­rung nicht an­geben, Roma zu sein. 2020 gab es bei­spiels­weise 1.292 Asyl­anträge von Per­sonen aus Serbien, davon gaben 1.036 an, Roma zu sein. Nur einer dieser 1.292 Anträge führte zu einem Schutz­status nach §3 I Asylgesetz. Die an­deren wurden ent­weder als un­begründet oder offen­sicht­lich un­begrün­det abgelehnt oder ander­weitig erledigt.

Die Fraktion Die Linke hat in einer Kleinen Anfrage den Bundestag gefragt, wie viele Ab­schiebun­gen es 2020 gab. Ins­ge­samt waren es 10.800 Ab­schie­bun­gen, darun­ter Men­schen mit fol­gen­den Staats­an­ge­hö­rig­keiten:

Albanien: 1.006 Personen (davon 234 Minder­jährige)
Serbien: 754 Personen (davon 227 Minder­jährige)
Nordmazedonien: 427 Personen (davon 149 Min­der­jäh­rige)
Kosovo: 317 Personen (davon 62 Minderjährige)
Bosnien und Herzegowina: 173 Personen (davon 45 Min­der­jährige)
Montenegro: 110 Personen (davon 44 Minderjährige)

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