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Antiziganismus: IHRA-Definition für Deutschland

März 31st, 2021  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte

Deutschland nimmt Antiziganismus-Definition an (Foto: via IHRA)Deutschland hat als erstes Land die Arbeits­defi­ni­tion von Anti­ziganis­mus der „Inter­natio­nalen Allianz zum Holo­caust-Ge­denken“ (Inter­natio­nal Holocaust Re­membrance Alliance, IHRA) an­ge­nom­men. Anti­ziganis­mus be­zeich­net den Rassismus ge­gen­über Sinti und Roma. Deutsch­land macht nun die Defi­ni­tion der IHRA zur Grund­lage für politi­sches und Ver­waltungs­handeln. Außen­minister Maas sagte in Berlin, der Völker­mord an den Sinti und Roma während der NS-Zeit sei viel zu lange in Ver­gessen­heit ge­raten. Die Dis­kri­minie­rung von Sinti und Roma halte sich „hart­näckig in unseren Gesell­schaf­ten“. Nach der IHRA-De­fini­tion handelt es sich etwa um Anti­ziganismus, wenn Sinti und Roma ver­zerrt dar­gestellt oder ihre Verfolgung durch die National­sozialis­ten ge­leugnet werden. Der Begriff „Zigeuner“ wird als anti­ziganis­tisch be­wertet, wenn er als Beleidigung ver­wendet wird.

→Working Definition of Antigypsyism/Anti-Roma Discrimination

(Text: www.deutschlandfunkkultur.de, 31.3.2021)

Siehe auch:
Foreign Minister Maas on the IHRA working definition of anti­gyp­sy­ism/an­ti‑Roma discri­mi­nation
, 31.3.2021

Deutschland nimmt Definition für Antiziganismus an, 31.3.2021