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NPD-Plakate: Verfahren eingestellt

Januar 26th, 2018  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

NPD-Plakat„Rechtsstaat ad absurdum geführt“ – Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kri­ti­siert Un­tätig­keit der Staats­anwalt­schaft gegen­über ras­sis­ti­scher Wahl­werbung

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stellte aktuell ein Straf­verfahren ge­gen die NPD we­gen Volks­verhetzung ein. Diese Ein­stel­lung be­grün­dete sie damit, dass die Per­son, die die NPD-Wahl­plakate mit dem Text „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ auf­ge­hängt hat, nicht er­mit­telt wer­den könne. Dafür, dass diese Plakate in Ingol­stadt auf Ver­an­las­sung der NPD auf­ge­hängt wurden, gebe es keine An­halts­punkte. Es sei fest­zu­stel­len, dass auf­grund der durch­ge­führ­ten Ermitt­lun­gen nicht die NPD, son­dern eine Person, die diese alten Plakate noch in Besitz hat­te, die Pla­ka­te in In­gol­stadt auf­ge­hängt habe und die Per­son nicht er­mittelt wer­den könne.

Hierzu erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose: „An­ge­hörige unserer Minder­heit wer­den seit 2013 in ver­schie­de­nen Wahl­kämpfen mit eben diesen volks­ver­hetzen­den Plakaten aus der Rechts­gemeinschaft aus­gegrenzt. Des­we­gen for­der­ten wir die Stadt Ingolstadt da­zu auf, die Plakate abhängen zu lassen. Die Stadt wei­gerte sich, da ihrer Rechts­ansicht zu­folge eine Volksverhetzung nicht vor­liege und die rassisti­sche Parole von der Meinungsfreiheit ge­deckt sei. Die Stadt hatte po­si­tive Kennt­nis von den Plaka­ten. Wä­ren diese ord­nungs­widrig auf­ge­hängt wor­den und nicht der NPD zu­zu­ordnen, hätte die Stadt die Ab­hängung ver­anlasst. Durch die Form der Ermitt­lungs­arbeit und die Be­grün­dung, wie sie von der Staats­anwalt­schaft Ingolstadt ge­wählt wurde, wird unser Rechts­staat ad absur­dum ge­führt. Read the rest of this entry »