Antiziganismus: Deutsche Bund-Länder-Kommission nimmt Arbeit auf

Dezember 13th, 2024  |  Published in Einrichtungen, Politik, Rassismus & Menschenrechte

Deutschland: Unter dem Vorsitz des Anti­zi­ga­nis­mus­be­auf­trag­ten Dr. Meh­met Dai­ma­gü­ler fand die kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung der Bund-Län­der-Kom­mis­sion zur Be­kämp­fung von Anti­zi­ga­nis­mus statt. Ziel ist eine ver­bes­ser­te, insti­tu­tio­na­li­sier­te Zu­sam­men­ar­beit für die Teil­habe von Sinti und Roma.

Am 7. Oktober fand unter Vorsitz des Be­auf­tragten der Bundes­regierung gegen Anti­ziganis­mus, Dr. Mehmet Daimagüler, die kon­stituie­rende Sitzung der „Stän­digen Bund-Län­der-Kom­mis­sion zur Be­kämp­fung von Anti­ziganis­mus und für das Leben der Sinti und Roma“ (BLK) statt. Die Kom­mission will eine wirk­samere, besser ab­ge­stimmte Politik er­reichen, die Sinti und Roma schützt und Hürden zur gleich­berech­tig­ten Teilhabe am gesell­schaft­li­chen Leben abbaut.

Teilhabe von Sinti und Roma fördern

Sinti und Roma an Bildung teilhaben zu lassen, ihre Kultur zu fördern, Prä­ventions­maß­nahmen in Polizei und Justiz zu ergreifen und ge­flüchtete Roma zu integrie­ren, sind zentrale Bereiche, um Anti­ziganismus zu be­kämpfen und gleich­be­rech­tigte Teilhabe­chancen für Sinti und Roma in Deutschland zu schaffen. Diese liegen in der Zu­ständig­keit der Länder. Deshalb müssen Bund und Länder dauer­haft zu­sammen­arbeiten und sich über Maßnahmen und Stra­tegien gegen Anti­ziganismus aus­tauschen.

Die Einrichtung des Gremiums geht auf eine zentrale Forderung aus dem Bericht der Un­ab­hän­gigen Kommission Anti­ziganis­mus von 2021 und auf eine Forderung des Bun­destags im Be­schluss 20/9779 vom 14. Dezem­ber 2023 zurück. Um­gesetzt wurde diese Forderung auf Grund­lage des Be­schlusses des Bundes­kanzlers und der Regierungs­chefin­nen und -chefs der Länder zur BLK-Ein­richtung am 20 Juni 2024.

Die Aufgaben der Bund-Länder-Kommission sind:

  • den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen,
  • die Gesellschaft für das Phänomen Antiziganismus zu sensibilisieren und die an­ge­mes­sene gesell­schaft­liche Ein­ord­nung und Dis­kus­sion zu be­fördern,
  • Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, zum Schutz von Sinti und Roma, zu ihrer Sicht­bar­machung in Wirtschaft, Kultur und Gesell­schaft, zum Erhalt und zur Pflege ihres kultu­rel­len Lebens und zu ihrer chan­cen­ge­rech­ten Teilhabe aus­zu­sprechen, ins­be­son­dere auch zur Weiter­ent­wick­lung der Natio­na­len Strate­gie „Anti­ziga­nis­mus be­kämp­fen, Teilhabe sichern!“ zur Um­setzung der EU-Ro­ma-Stra­te­gie 2030 in Deutsch­land,
  • mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Geden­ken an den Völker­mord an Sinti und Roma im Natio­nal­so­zia­lis­mus und zur um­fas­send­en Auf­arbei­tung des an Sinti und Roma be­gan­ge­nen Unrechts nach 1945 in Deutsch­land bei­zu­tragen,
  • Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Be­kämpfung von Anti­ziganis­mus, des Schutzes und der Stär­kung von Sinti und Roma und zur Integra­tion von zu­ge­wan­der­ten Roma an­zu­regen und ge­ge­benen­falls gemein­sam vor­zu­bereiten,
  • den internationalen Austausch in der Bekämpfung von Antiziganismus zu pflegen.

Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung gegen Anti­ziganis­mus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutsch­land sowie die in den Län­dern mit der Wahr­nehmung dieser Aufgabe be­trauten Personen bzw. die in den Ländern fachlich zu­stän­digen Stellen. Das Gremium steht unter dem gemein­samen Vorsitz des Bundes­beauftrag­ten Dr. Mehmet Daima­güler und einer oder einem jährlich wech­selnden Co-Vor­sitzen­den der Länder nach alpha­betischer Reihen­folge.

(Text: www.bmfsfj.de, 2.12.2024)

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