Strafantrag nach Räumung in Düsseldorf
April 2nd, 2018 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Bei der Räumung von Behelfsunterkünften in Düsseldorf-Oberbilk (wir berichteten) durch die Deutsche Bahn AG wurde auch das Eigentum der Bewohner vernichtet. Julia von Lindern, Sozialpädagogin bei „fiftyfifty“, berichtet im Gespräch mit der jW (31.3.2018) von der Lage der vertriebenen Roma, die von den städtischen Notunterkünften ausgesperrt werden, und rechtlichen Konsequenzen.
Als Argument mussten Beschwerden von Anwohnern herhalten – das Camp befand sich jedoch an den Bahngleisen im Industriegebiet, war von außen nicht einsehbar, und man musste schon wissen, wo es ist, damit man es findet. (…) Alles ist in Containern vermüllt worden. Ein Bewohner kam am Morgen der Räumung ins Camp, weil er sein Fahrrad holen wollte. Er bemerkte die Räumung und wollte zumindest einen Teil seiner Sachen retten. Das wurde ihm jedoch verboten. Am schlimmsten fanden es die Bewohner, dass die neu eingekauften Lebensmittel im Wert von 50 Euro sowie die Gaskocher verschrottet wurden. Ihnen wurde damit die Überlebensgrundlage genommen. Außerdem hatten sie aus dem Erlös des Fiftyfifty-Verkaufs Ostergeschenke für ihre Kinder in Rumänien erstanden, die sie verschicken wollten. Die Kinder warten jetzt vergeblich auf ihr Osterpäckchen.
Die Bewohner werden einen Strafantrag gegen die DB wegen Sachbeschädigung stellen. Nur weil jemand arm ist, ist er nicht rechtlos. Unser Anwalt Jasper Prigge wird uns dabei juristisch zur Seite stehen. Weiterhin überlegen wir, gemeinsam mit den Bewohnern den Zugang zu den Notschlafstellen zu erstreiten. Denn ab April ist die »Winterregelung« ausgesetzt, das heißt, alle EU-Wohnungslosen gelten als Touristen und können die Notschlafstellen nicht nutzen. Diese Abweisung ist jedoch rechtswidrig, jeder Wohnungslose, unabhängig von seinem Pass, hat ein Recht auf Zuweisung in eine Notunterkunft. Die derzeitige Praxis der Stadt Düsseldorf, aber auch die fast aller anderen Städte deutschlandweit, ist rechtswidrig – und zumindest in Düsseldorf gibt die Verwaltung das auch zu. Sie setzen auf das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das möchten wir ändern. In München hat ein bulgarischer Wohnungsloser seinen dauerhaften Zugang zur Notunterkunft erfolgreich durchgeklagt. (…)
Bitte lesen Sie das hier nur auszugsweise wiedergegebene Gespräch in voller Länge in der jW vom 31.3.2018.
Siehe auch:
Räumung in Düsseldorf: Deutsche Bahn reißt Roma-Camp in Oberbilk ab