„Stadtmarkt Dornbirn sperrt Roma aus“

Juli 3rd, 2017  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Rassismusvorwürfe gegen das Kaufhaus „Stadtmarkt“ in Dorn­birn: Roma sol­len dort nicht be­dient wor­den sein – mit der Be­grün­dung, dass für Ro­ma ein Haus­ver­bot gelte. Ein Vor­arl­ber­ger Ak­ti­vist hat diese Vor­wür­fe gegen das Kauf­haus bzw. die dor­ti­ge Filia­le der Schuh­kette „Deich­mann“ pub­lik ge­macht. Eine wei­te­re Zeugin be­rich­tet nun eben­falls von diskri­mi­nie­ren­den Vor­fäl­len im „Stadt­markt“ – so­wohl bei „Deich­mann“ also auch bei „New Yor­ker“. Wir ha­ben nach­ge­fragt – doch das „Stadt­markt“-Ma­nage­ment schweigt. Nun spricht die Justiz: Diese Wo­­che wird der Fall vor dem Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt ver­han­delt.

„Stadtmarkt Dornbirn sperrt ROMA aus!“, postete der Dorn­birner Ak­ti­vist Heinz Starchl, Pen­sio­nist und ehren­amt­li­cher Lern­betreuer, am 18. Juni auf Face­book: Zwei Romnja waren am 2. Februar 2017 in der „Deichmann“-Fi­liale nicht bedient wor­den. Die „Plattform Armuts­migration“, ein Zu­sam­men­schluss von über vierzig en­ga­gier­ten Bür­gern in Vorarlberg, griff den Fall auf und stellte die Unter­nehmens­leitung zur Rede. Starchl schreibt hierzu:

Die Fa. Deichmann hat innert weniger Tage reagiert, sich entschuldigt und diese „Praktik“ in ihrer Filiale in Dorn­birn ab­gestellt. Es kön­nen nun auch Per­sonen aus der Volks­gruppe der Min­der­heit der Roma dort wie­der einkaufen. Wir haben dies na­tür­lich auch in den letzten Mona­ten über­prüft, und es stimmt. DI Anton Fink hat sich nicht ent­schul­digt. Ein Mit­glied der Platt­form Armuts­migra­tion hat nun (…) eine Anzeige (…) ein­gebracht.

Wir wollten es genauer wissen und landeten nach Rückfragen beim Dorn­birner Rechts­anwalt Anton Schäfer (mehr hier oder hier). Er be­stä­tigt, dass eine Anzeige er­stattet wurde, der Fall liege nun beim Landes­ver­wal­tungs­gericht, wo diese Woche die Ver­handlung statt­findet. Bei den betrof­fe­nen Frauen (17 bzw. 35 Jahre) handle es sich um rumä­ni­sche Staats­bür­gerin­nen, die jedoch schon seit Jahren in Vor­arl­berg leben. Ihre Familie sei „eine von meh­re­ren, die wir von der Platt­form Armuts­migra­tion unter­stützen und betreuen und die sich in Vorarl­berg in­tegrie­ren wol­len und hier wohnen und arbei­ten bzw. die Kinder zur Schule ge­hen“. Die Anzeige ein­gebracht hat eine Zeugin – sie ist selbst Mit­glied der Platt­form Armuts­migration.

Aus der Anzeige

In der Sachverhaltsdarstellung heißt es über den Vorfall wörtlich:

Am Donnerstag, den 2.2.17 um etwa 11 h informierte mich eine in Dornbirn wohn­hafte Familie aus Rumänien, die ich ehren­amtlich betreue, dass sie im Stadtmarkt Dornbirn, Schul­gasse, im Geschäft „Deichmann“ Schuhe kau­fen wollte. Dies wurde aber von der Ver­käu­fe­rin alleine des­wegen ver­wei­gert, da sie „Roma“ seien und für „die Roma“ be­stehe hier schon länger das Verbot, etwas kaufen zu kön­nen. Die Familie wurde auf­ge­for­dert, das Geschäft und den Stadt­markt un­ver­züg­lich zu ver­lassen. Diese Familie (2 Erw., 1 Baby) kam dem nach und ver­ließ das Geschäft und den Stadtmarkt.

Um 12 h war ich selber Zeuge dieses Vorganges, da ich ein solches Ver­halten nicht ver­ste­hen konnte. Ich habe diese Familie gebeten, den Kauf noch­mals zu pro­bieren. Der Kauf wurde wiederum verweigert. In wei­te­rer Folge kam der Leiter des Stadt­marktes, Herr Anton Fink, und er­läu­terte mir seine Sicht­weise und dass dieses Verbot auf seiner Weisung hin be­ruhe. Ich machte Herrn Fink darauf auf­merk­sam, dass dies ein diskri­mi­nie­ren­des Verhalten sei und dass er sich uU strafbar machen würde. Dies be­wog Herrn Fink jedoch in keiner Weise, sein dis­kri­mi­nie­ren­des Verhalten zu über­denken oder das Verbot sofort auf­zu­heben. Er ver­langte, dass die rumä­ni­sche Familie den Stadt­markt sofort verlasse.

Diese Familie aus Rumänien ist traditionell gekleidet und hat ihren Wohnsitz seit Jahren in Vorarlberg. Ihnen wurde der Einkauf in der Fa. Deich­mann und dem Stadt­markt nur des­wegen ver­weigert, weil sie Roma sind. Es ist dies ein ein­deutig diskri­mi­nie­ren­des Vor­gehen. Ein solches Vor­gehen ist gesetzwidrig und von der zu­stän­di­gen Gewerbe­behörde zu sank­tio­nie­ren (Art. IX Abs. 1 Z 3 EGVG iVm § 87 GewO).

Eine zweite Zeugin

Tatsächlich dürfte es sich um keinen bloßen Einzelfall han­deln: „Andere Vorfälle wur­den bereits zuvor registriert“, teilt uns RA Schäfer mit. Nach der Ver­öffent­li­chung des Vor­falls mel­dete sich zudem eine weitere Dorn­birner Zeugin, die diese rassis­ti­sche Praxis im „Stadtmarkt“ bestä­tigt. Karin Kaufmann, Geschäfts­füh­rerin einer Selbst­hilfe­orga­ni­sa­tion für Betrof­fene von sexua­li­sier­ter Gewalt, berich­tet, dass sich auch Mit­arbei­ter der Mode­kette „New Yorker“ im Dornbirner Stadtmarkt ge­wei­gert hätten, zwei jugend­liche Roma zu be­dienen:

Ich war mit meinen beiden Roma-Mäd­chen dort, die seit 1,5 Jahren eben­falls in Dornbirn woh­nen und zur Schule gehen. „Roma haben gene­relles Hausverbot“, wurde mir mit­geteilt, als ich mit ihnen eine Jeans zum Geburts­tag kaufen wollte. Auf Anfrage, wer das denn an­ge­wiesen habe, wurde mir mit­geteilt: die Zentrale in Wien samt der hier zu­stän­di­gen Filial­leitung.

Gegenüber dROMa ergänzt die Zeugin, dass sich dieser Vorfall Ende März 2017 ereig­net habe. Bei den Betrof­fenen handle es sich um zwei Schwes­tern, F.I. und P.I.* (13 bzw. 14 Jahre). Die beiden Mäd­chen hätten mit ihrer Familie zehn Monate lang bei ihr in Dornbirn ge­wohnt. Sie hatte die aus Ploiești in Rumänien stam­men­den Roma bei sich auf­ge­nom­men und dem Vater ge­holfen, eine Arbeits­stelle zu fin­den: „Ich habe die Familie im Herbst 2015 auf­genom­men, weil sie mit ihrem 10-Tage alten Baby (nach Kaiser­schnitt!!!) auf der Straße – im Stadtpark Dornbirn – vor meiner Haus­türe ge­lebt haben.“

Die Zeugin berichtet darüber hinaus von einem weiteren Vorfall in der „Deich­mann“-Filiale: „In den Deich­mann – im Stadt­markt Dorn­birn – durfte übri­gens auch die Mutter nicht. Da ging der Vater mit den Mäd­chen Schuhe kaufen, die Mutter musste mit dem Baby wie ein Hund vor der Türe war­ten.“

Frau Kauf­mann schil­dert dROMa zu­dem eine Reihe weiterer gewalt­tätiger Übergriffe, die sie, als Beglei­terin der Fa­milie, selbst mit­an­ge­se­hen habe:

Zusätzlich – zu den Vorfällen in den Geschäften – gab es übrigens noch jede Menge anderer Übergriffe. Das reicht von Verleumdung, dass Pas­san­ten wegen Bettelns mit Baby die Polizei alarmier­ten, ob­wohl wir einfach nur auf der Straße ge­laufen sind, bis hin zu körper­li­chen Übergriffen – Bespucken oder dem Schlagen des Babys auf den Kopf, um zu über­prüfen, ob es sich um ein ech­tes Kind oder eine Pup­pe (zum Betteln) handelt …

Sie habe unsere Gesellschaft „auf eine Art und Weise erlebt“, wie sie es sich in ihren „schlimms­ten Alb­träumen nicht vor­stellen hätte können“. „Wie diese Men­schen das aushalten, ist mir ein Rätsel“, sagt sie: „Und dabei haben sie mir noch erklärt, dass die Über­griffe hier in Vor­arlberg auf sie noch harmlos sind, im Gegen­satz zu dem, was sie in ihrem Her­kunfts­land erleben.“

Schweigen, Dementi – und eine Entschuldigung

Wir haben den drei Unternehmen Gelegenheit zu einer Stellung­nahme ge­ge­ben. Das Einkaufs­zentrum „Stadtmarkt“ wollt­e sich – trotz groß­zügiger Frist – nicht zu den Vor­würfen äußern; auch unsere Anfrage blieb un­be­ant­wortet. Das Unter­nehmen „New Yorker“ bestrei­tet die Vor­würfe: „Ein Hausverbot auf­grund des ethni­schen Hinter­grundes hat es zu keinem Zeitpunkt in einer New-Yorker-Fi­liale ge­geben.”

Ganz anders hingegen die Firma Deichmann: Sie bestä­tigt in ihrem Schrei­ben an dROMa, dass die Filial­leiterin An­ge­hö­rige der Volks­gruppe der Roma des Geschäfts ver­wiesen habe. Deich­mann spricht von einem ein­ma­ligen Fehl­verhalten, für das die Mit­arbeiterin bereits verwarnt worden sei. Über den zwei­ten Vorfall in der Filiale sei der Firma bis­lang nichts be­kannt. Deichmann bedauert, dass durch das Fehl­verhalten

der Eindruck entstanden ist, dass in unserem Geschäft Men­schen der Volks­gruppe der Roma dis­krimi­niert werden. (…) Wir haben uns bei der Familie aus­drück­lich dafür ent­schul­digt. (Die Mit­arbeite­rin) hat sich im Mo­ment des Vor­falls unglück­licher­weise auf das von der Center­leitung pauschal aus­gespro­chene „Hausverbot“ für An­ge­hö­rige der Roma be­zogen, obwohl eine solche Vor­gehens­weise weder dem Gedanken­gut der Mit­arbei­terin und schon gar nicht der Unter­nehmens­philo­sophie ent­spricht. Wir können Ihnen ver­sichern, dass solche Ten­den­zen von uns ent­schieden ab­gelehnt bzw. nicht ge­duldet werden.

„Deichmann“ verweist zudem auf das soziale Engagement des Unter­nehmens, das seit drei Jahren Familien in einer Roma-Siedlung in Athen unter­stütze. 2016 sei dort ein neues Unter­richts­zentrum er­öffnet wor­den, das Roma-Schülern zu­gute komme.

Die Firma „Deichmann“ habe aus seiner Sicht jedenfalls „vorbildhaft und rasch reagiert“, hält auch RA Schäfer gegen­über dROMa fest: „Testkäufe haben ergeben, dass tat­säch­lich für Per­so­nen aus der Minder­heit der Volks­gruppe der Roma keine Be­hin­de­rung mehr besteht.“

*) Die Namen sind der Redaktion bekannt.

(Text: Roman Urbaner/dROMa)

Siehe auch: Antiziganismus in Österreich – Fall­do­ku­men­ta­tion 2013–2015: 2. Anti­zi­ga­nis­mus-Be­richt des Ro­ma­no Centro, Wien (Nov. 2015)

Zu Vorarlberg:
Vorarlberg droht Roma mit Kindesentzug, 21.10.2015

Falsche Polizisten sengen Roma-Zelte an, 12.11.2015
Diskriminierung von Roma in Vorarlberg, 13.12.2015
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Bregenzer Bettelverbot vor Gericht, 25.5.2016
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Vorarlberg und die Bettler, 24.7.2016
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Walter Fink: Romane Thana in Vorarlberg, 29.5.2017


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