Vorarlberg droht Roma mit Kindesentzug
Oktober 21st, 2015 | Published in Jugend & Bildung, Politik, Rassismus & Menschenrechte
Es gibt ein einziges, ausschlaggebendes Kriterium für Kindeswegnahmen durch den Staat: das Kindeswohl, sofern es durch keine anderen Maßnahmen mehr geschützt werden kann. Was aber, wenn die nackte Not Eltern und Kinder zwingt, in der Obdachlosigkeit zu leben? Welche Antwort verlangt das Kindeswohl? Die Kinder gegen ihren Willen von ihren Eltern zu trennen, sie mit Zwang und Gewalt aus dem Familienverband zu reißen und in ein fremdes Umfeld (mit fremder Sprache) zu verfrachten? Oder bedeutet Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und Rechte von Minderjährigen, dafür zu sorgen, dass Eltern und Kinder eine dem Kindeswohl angemessene Übernachtungsmöglichkeit bekommen: mit Dach, Bett und sanitären Anlagen?
Die richtige Antwort sollte eigentlich für jeden, der sich auf das Kriterium des Kindeswohls beruft, feststehen. Nicht so in Vorarlberg, wo Landeshauptmann Wallner obdachlosen Roma-Familien aus Rumänien, die er aus dem Land haben will, mit der Wegnahme ihrer Kinder droht: „Wenn Kindeswohl im Lande gefährdet ist, dann ist einzugreifen, unter Umständen sogar behördlich einzugreifen. Möglicherweise auch sagen (zu) müssen: Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, (beim) Kleinkind, dann müssen wir das Kind auch entziehen.“
Plätze in Notschlafstellen gibt es für Frauen mit Kindern in Vorarlberg übrigens keine.
(RU/dROMa)