„… organisiert, in welcher Form auch immer“
Mai 21st, 2014 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Nichts zeigt die groteske Schieflage der Bettelverbote und der polizeilichen Praxis besser als dieses Beispiel aus Salzburg: Am 5. Mai erging diese Strafverfügung über 150 Euro (siehe rechts, zum Vergrößern einfach anklicken) an einen rumänischen Bettler. Die Begründung: Er habe „organisierte“ Bettelei, „in welcher Form auch immer“, betrieben. Was sich hinter dieser bemerkenswerten Formulierung der Polizeibeamten tatsächlich verbirgt: Die Person, mit der er sich auf dem Weg zum Betteln auf Rumänisch abgesprochen hat, ist seine Ehefrau.
Diesen aktuellen Fall hat Heinz Schoibl, Autor der kürzlich erschienenen Studie über „Notreisende und Bettel-MigrantInnen in Salzburg“, hier dokumentiert.
(dROMa-Red.)