„… organisiert, in welcher Form auch immer“

Mai 21st, 2014  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Strafverfügung des LPD Salzburg, Mai 2014Nichts zeigt die groteske Schieflage der Bettelverbote und der polizei­li­chen Praxis besser als die­ses Beispiel aus Salzburg: Am 5. Mai erging diese Strafverfügung über 150 Euro (siehe rechts, zum Vergrößern ein­fach an­klicken) an einen rumä­ni­schen Bettler. Die Begrün­dung: Er habe „organisierte“ Bettelei, „in welcher Form auch immer“, betrie­ben. Was sich hinter dieser bemer­kens­wer­ten Formulierung der Polizei­beam­ten tatsäch­lich ver­birgt: Die Person, mit der er sich auf dem Weg zum Betteln auf Rumä­nisch ab­gespro­chen hat, ist seine Ehefrau.

Diesen aktuellen Fall hat Heinz Schoibl, Autor der kürzlich erschie­ne­nen Studie über „Notreisende und Bettel-MigrantIn­nen in Salz­burg“, hier doku­men­tiert.

(dROMa-Red.)

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