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Urgent Action: Zwangsräumungen in Sofia

Juni 4th, 2025  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Amnesty InternationalRund 200 Roma und Romnja in Sofia sind nach der Zer­stö­rung ihrer Häuser durch die loka­len Be­hör­den ob­dach­los ge­worden. Die Polizei führte die Zwangs­räumun­gen ohne ord­nungs­ge­mäßes Ve­rfahren, ohne an­ge­messene Vor­an­kündi­gung und ohne Prüfung alter­na­tiver Lösun­gen durch. Das Vor­gehen der Be­hörden ist eine direkte Ver­letzung eines Urteils des Euro­päi­schen Ge­richts­hofs für Men­schen­rechte (EGMR) vom 11. April. Dieser hatte die Re­gie­rung an­ge­wiesen, bis zur Klärung eines Rechts­streits den Abriss der Häuser ein­zu­stellen. Die be­trof­fe­nen Familien, darun­ter Kinder, ältere Men­schen, Schwan­gere und Men­schen mit Be­hin­derun­gen, sind nun ohne Unter­kunft, Wasser und Strom.

→URGENT ACTION: Setz dich ein! (Bis 9. Nov. 2025)

Die Lage der geräumten Rom*nja-Familien des Stadtteils Zaharna Fabrika in Sofia ist nach wie vor katastro­phal. Seit dem 15. April hat die Bezirks­ver­waltung von Ilinden in Sofia Dutzende von Häusern in Zaharna Fabrika ab­reißen lassen, wodurch fast 200 Rom*nja – darun­ter Kinder, ältere Menschen und Schwangere – obdachlos wurden. Die meisten Familien sind ohne Unter­kunft und haben keinen Zugang zu grund­legen­den Dienst­leistun­gen wie Wasser, Strom, Ge­sundheits­ver­sorgung und Bildung. Seit dem Abriss haben die Behörden nur wenigen Familien eine alternative Unter­kunft zur Ver­fügung gestellt. Die meisten von ihnen leben unter äußerst pre­kären Be­dingun­gen, schlafen in Zelten oder sind auf Behelfs­unter­künfte an­gewiesen.

Die Zerstörung der Häuser erfolgte ohne ein angemessenes Verfahren, ohne Vor­an­kündigung und ohne echte Kon­sultation zur Auslotung von Alternativ­lösungen. Damit wurde ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rechte (EGMR) vom 11. April miss­achtet, das die bulgarischen Behörden an­ge­wiesen hatte, die Räumungen so lange aus­zu­setzen, bis alter­native Unterkunfts­mög­lich­keiten vorliegen. Mit der Miss­achtung dieses Urteils haben die bulgarischen Behörden gegen ihre inter­nationalen und regionalen Menschen­rechts­ver­pflich­tun­gen verstoßen, ein­schließ­lich der Gewährleistung des Rechts auf angemessenen Wohnraum. Danach sind Zwangsräumungen nur als letztes Mittel zulässig, und zwar nach einer echten Kon­sultation, bei der alle Alter­nativen zu einer Räumung ge­prüft werden, nach der Bereit­stellung einer an­ge­messe­nen Alter­nativ­unterkunft und nach der Um­setzung von Schutz­maß­nahmen zum Schutz der Würde und der Rechte der Betrof­fenen. Amnesty Inter­national ist der Ansicht, dass die Räumungen an­gesichts des Fehlens von Ver­fahrens­garantien und der daraus resul­tierenden Obdach­losigkeit der meisten Betroffenen Zwangs­räumungen gleich­kommen – einer Praxis, die nach den inter­nationalen und regionalen Menschen­rechts­ver­pflichtun­gen Bulgariens verboten ist. Read the rest of this entry »