Urgent Action: Zwangsräumungen in Sofia
Juni 4th, 2025 | Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Rund 200 Roma und Romnja in Sofia sind nach der Zerstörung ihrer Häuser durch die lokalen Behörden obdachlos geworden. Die Polizei führte die Zwangsräumungen ohne ordnungsgemäßes Verfahren, ohne angemessene Vorankündigung und ohne Prüfung alternativer Lösungen durch. Das Vorgehen der Behörden ist eine direkte Verletzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. April. Dieser hatte die Regierung angewiesen, bis zur Klärung eines Rechtsstreits den Abriss der Häuser einzustellen. Die betroffenen Familien, darunter Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen, sind nun ohne Unterkunft, Wasser und Strom.
→URGENT ACTION: Setz dich ein! (Bis 9. Nov. 2025)
Die Lage der geräumten Rom*nja-Familien des Stadtteils Zaharna Fabrika in Sofia ist nach wie vor katastrophal. Seit dem 15. April hat die Bezirksverwaltung von Ilinden in Sofia Dutzende von Häusern in Zaharna Fabrika abreißen lassen, wodurch fast 200 Rom*nja – darunter Kinder, ältere Menschen und Schwangere – obdachlos wurden. Die meisten Familien sind ohne Unterkunft und haben keinen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser, Strom, Gesundheitsversorgung und Bildung. Seit dem Abriss haben die Behörden nur wenigen Familien eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt. Die meisten von ihnen leben unter äußerst prekären Bedingungen, schlafen in Zelten oder sind auf Behelfsunterkünfte angewiesen.
Die Zerstörung der Häuser erfolgte ohne ein angemessenes Verfahren, ohne Vorankündigung und ohne echte Konsultation zur Auslotung von Alternativlösungen. Damit wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. April missachtet, das die bulgarischen Behörden angewiesen hatte, die Räumungen so lange auszusetzen, bis alternative Unterkunftsmöglichkeiten vorliegen. Mit der Missachtung dieses Urteils haben die bulgarischen Behörden gegen ihre internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen, einschließlich der Gewährleistung des Rechts auf angemessenen Wohnraum. Danach sind Zwangsräumungen nur als letztes Mittel zulässig, und zwar nach einer echten Konsultation, bei der alle Alternativen zu einer Räumung geprüft werden, nach der Bereitstellung einer angemessenen Alternativunterkunft und nach der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zum Schutz der Würde und der Rechte der Betroffenen. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Räumungen angesichts des Fehlens von Verfahrensgarantien und der daraus resultierenden Obdachlosigkeit der meisten Betroffenen Zwangsräumungen gleichkommen – einer Praxis, die nach den internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen Bulgariens verboten ist. Read the rest of this entry »