Urgent Action: Zwangsräumungen in Sofia

Juni 4th, 2025  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Amnesty InternationalRund 200 Roma und Romnja in Sofia sind nach der Zer­stö­rung ihrer Häuser durch die loka­len Be­hör­den ob­dach­los ge­worden. Die Polizei führte die Zwangs­räumun­gen ohne ord­nungs­ge­mäßes Ve­rfahren, ohne an­ge­messene Vor­an­kündi­gung und ohne Prüfung alter­na­tiver Lösun­gen durch. Das Vor­gehen der Be­hörden ist eine direkte Ver­letzung eines Urteils des Euro­päi­schen Ge­richts­hofs für Men­schen­rechte (EGMR) vom 11. April. Dieser hatte die Re­gie­rung an­ge­wiesen, bis zur Klärung eines Rechts­streits den Abriss der Häuser ein­zu­stellen. Die be­trof­fe­nen Familien, darun­ter Kinder, ältere Men­schen, Schwan­gere und Men­schen mit Be­hin­derun­gen, sind nun ohne Unter­kunft, Wasser und Strom.

→URGENT ACTION: Setz dich ein! (Bis 9. Nov. 2025)

Die Lage der geräumten Rom*nja-Familien des Stadtteils Zaharna Fabrika in Sofia ist nach wie vor katastro­phal. Seit dem 15. April hat die Bezirks­ver­waltung von Ilinden in Sofia Dutzende von Häusern in Zaharna Fabrika ab­reißen lassen, wodurch fast 200 Rom*nja – darun­ter Kinder, ältere Menschen und Schwangere – obdachlos wurden. Die meisten Familien sind ohne Unter­kunft und haben keinen Zugang zu grund­legen­den Dienst­leistun­gen wie Wasser, Strom, Ge­sundheits­ver­sorgung und Bildung. Seit dem Abriss haben die Behörden nur wenigen Familien eine alternative Unter­kunft zur Ver­fügung gestellt. Die meisten von ihnen leben unter äußerst pre­kären Be­dingun­gen, schlafen in Zelten oder sind auf Behelfs­unter­künfte an­gewiesen.

Die Zerstörung der Häuser erfolgte ohne ein angemessenes Verfahren, ohne Vor­an­kündigung und ohne echte Kon­sultation zur Auslotung von Alternativ­lösungen. Damit wurde ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rechte (EGMR) vom 11. April miss­achtet, das die bulgarischen Behörden an­ge­wiesen hatte, die Räumungen so lange aus­zu­setzen, bis alter­native Unterkunfts­mög­lich­keiten vorliegen. Mit der Miss­achtung dieses Urteils haben die bulgarischen Behörden gegen ihre inter­nationalen und regionalen Menschen­rechts­ver­pflich­tun­gen verstoßen, ein­schließ­lich der Gewährleistung des Rechts auf angemessenen Wohnraum. Danach sind Zwangsräumungen nur als letztes Mittel zulässig, und zwar nach einer echten Kon­sultation, bei der alle Alter­nativen zu einer Räumung ge­prüft werden, nach der Bereit­stellung einer an­ge­messe­nen Alter­nativ­unterkunft und nach der Um­setzung von Schutz­maß­nahmen zum Schutz der Würde und der Rechte der Betrof­fenen. Amnesty Inter­national ist der Ansicht, dass die Räumungen an­gesichts des Fehlens von Ver­fahrens­garantien und der daraus resul­tierenden Obdach­losigkeit der meisten Betroffenen Zwangs­räumungen gleich­kommen – einer Praxis, die nach den inter­nationalen und regionalen Menschen­rechts­ver­pflichtun­gen Bulgariens verboten ist.

Hintergrund

Am Morgen des 15. April 2025 drangen Polizeikräfte mit schwerem Gerät in das Viertel Zaharna Fabrika in Sofia ein und rissen Dutzende Häuser nieder, in denen Rom*nja-Fa­mi­lien seit Genera­tionen gelebt hatten. Fast 200 Menschen, darunter Kinder, ältere Men­schen, Schwangere und Menschen mit Behin­derun­gen, wurden obdach- und mittel­los.

Nach Angaben des Bürgermeisters von Sofia wurden sechs Familien in städti­schen Woh­nungen unter­gebracht, während neun Personen in einer Not­unterkunft im selben Viertel unter­gebracht wurden. Die übrigen Familien, die keine Unterkunft hatten, waren ge­zwungen, im Freien oder in Zelten zu schlafen, die von Frei­willigen zur Ver­fügung gestellt wurden. Sie hatten keinen Zugang zu Wasser, Strom oder anderen grund­legenden Dienst­leistun­gen. Sowohl die kom­munalen als auch die über­regionalen Behörden versäumten es, allen be­troffenen Familien eine an­ge­messene Not­unterkunft und weitere Unter­stützung zu bieten. In einigen Fällen weigerten sich die lokalen Behörden öffent­lich, den ver­trie­benen Familien zu helfen. Die Zentral­regierung schwieg zu dem Vor­gehen der lokalen Ver­waltung.

Die Bezirksverwaltung von Ilinden ignorierte mit ihrem Vorgehen das Urteil des EGMR vom 11. April, die Zwangs­räumungen aus­zu­setzen. Damit verletzte sie die Menschen­rechts­ver­pflich­tun­gen Bulgariens, wie das Recht auf an­gemes­senen Wohnraum und das Verbot von Zwangs­räumungen. Am 24. April wieder­holte der EGMR seine Auf­forderung an die bulgari­schen Behörden, für eine an­ge­messene Unter­bringung zu sorgen. Derzeit sind noch meh­rere Rom*nja-Fa­mi­lien obdachlos und dringend auf Hilfe an­ge­wiesen. Die Stadt­verwaltung von Sofia hat die vom EGMR gesetzte Frist vom 5. Mai zur Bereit­stellung von Wohnraum für die Ver­triebenen nicht ein­gehalten.

Bulgarien hat sich zur Einhaltung einer Reihe internationaler und regionaler Menschen­rechts­ab­kommen ver­pflichtet, welche rechts­widrige Zwangs­räumungen unter­sagen und deren Vervhinderung verlangen. Zu diesen Verträgen zählen unter anderem der Inter­natio­nale Pakt über wirt­schaft­liche, soziale und kulturelle Rechte, der Inter­natio­nale Pakt über bürger­liche und politische Rechte, das Über­einkommen über die Rechte des Kindes, das Inter­nationale Über­ein­kommen zur Beseitigung von Dis­kriminie­rung aus rassisti­schen Gründen sowie die über­arbeitete Euro­päische Sozialcharta. Der UN-Aus­schuss für wirt­schaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allge­meinen Be­merkung Nr. 7 betont, dass Zwangs­räumungen nur als letztes Mittel und nach wirklicher Kon­sultation mit den betrof­fenen Ge­mein­schaften durch­geführt werden dürfen, wenn alle anderen mög­lichen Alternativen aus­geschöpft wurden. Selbst wenn eine Räumung als gerecht­fertigt betrachtet wird, darf sie nur dann durch­geführt werden, wenn an­ge­messene Ver­fahrens­schutz­maß­nahmen in Kraft sind und Ent­schädigung für alle er­littenen Verluste und an­gemes­sene alternative Unterkünfte zur Ver­fügung gestellt werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 24. April 2012 in einer weg­weisenden Ent­scheidung erklärt, dass die Behörden gegen eine Gemein­schaft, die bereits seit einigen Jahren und mit de facto Duldung der Behörden auf einem Grund­stück wohnt, nicht in der gleichen Weise vor­gehen darf „wie in Fällen routine­mä­ßiger Räumung … von rechts­widrig be­setztem Eigentum“. Dabei müssten die Behörden das Risiko der Zer­streuung der Gemeins­chaft sowie die Gefahren für sozial be­nach­teiligte Menschen sorg­fältig abwägen, denen durch die Zwangs­räumungen die Obdach­losig­keit drohen könnte (Yordanova et al v. Bulgaria).

Diese Menschenrechtsverpflichtungen wurden von den Behörden in Ilinden eklatant miss­achtet. Amnesty International ist besorgt, dass dieses Vor­gehen einen weite­ren Fall darstellt, in dem Rom*nja von lokalen Behörden unter Ver­letzung inter­natio­naler und regionaler Men­schen­rechts­standards, an die Bulgarien rechtlich ge­bunden ist, ge­waltsam aus ihren Häusern ver­trieben wurden.

(Text: Amnesty International)

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