Schulsegregation: Europarat kritisiert Tschechien
Juli 4th, 2016 | Published in Dokumente & Berichte, Jugend & Bildung, Politik, Rassismus & Menschenrechte
Tschechische Republik: Bericht des Europarates stellt geringen Fortschritt bei der Bekämpfung der Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen fest
Der beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat eine Stellungnahme über die Tschechische Republik veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass die Pläne zur Beseitigung der Segregation von Roma-Kindern in Schulen ungeachtet der Bemühungen der Behörden bisher nicht erfolgreich waren. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Roma in vielen Bereichen weiterhin diskriminiert werden und dass Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zugenommen haben.
Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, erklärte: „Wenn wir die Diskriminierung der Roma in allen gesellschaftlichen Bereichen beenden wollen, müssen wir gewährleisten, dass Roma-Kinder Zugang zu Bildung haben. Die Tschechische Republik hat Fortschritte erzielt, doch es besteht weiterer Handlungsbedarf.“
Die Stellungnahme des Ausschusses wurde gemeinsam mit der Reaktion der tschechischen Regierung veröffentlicht und enthält eine Bewertung, inwieweit die Tschechische Republik ihre Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) einhält und eine Reihe von Empfehlungen umgesetzt hat. Sie basiert auf einem Besuch in dem Land im Jahr 2015 und betont, dass die Lage der Roma das dringendste soziale Problem in der Tschechischen Republik ist.
Zahlreiche Roma-Kinder werden weiterhin in Sonderschulen mit beschränktem Lehrplan und getrennt von den Schülern in regulären Bildungseinrichtungen unterrichtet. Der Anteil der Roma-Kinder in diesen Sonderschulen stieg von 28 % im Schuljahr 2012/13 auf 32,4 % im Schuljahr 2013/14. Der Ausschuss bedauert, dass die Ziele des Aktionsplans für inklusiven Unterricht sowie des konsolidierten Aktionsplans aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menvschenrechte im Fall D. H. nicht erreicht wurden.
Als eine positive Entwicklung begrüßt der Ausschuss eine 2015 verabschiedete Änderung des Schulgesetzes: Dadurch wurde eine Bestimmung gestrichen, welche die Unterbringung von Kindern ohne geistige Behinderung in Sonderschulen ermöglichte. Read the rest of this entry »