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Ungarn: 13 Minderheiten, 0 Mandate

April 18th, 2014  |  Published in Politik


Minderheitenwahl in Ungarn (Foto: presstv)Viel wurde in den letzten Tagen geschrie­ben über die neue alte Macht­fülle Viktor Orbáns und über den un­ge­brems­ten Auf­stieg der Neo­nazi­partei Jobbik, die offen gegen Roma und Juden hetzt und gewalt­bereite Milizen unter­hält. Doch ein Aspekt ging dabei völ­lig unter: Un­garns neues Wahl­sys­tem für Min­der­heiten.

Deutlicher kann ein Wahlsystem zum „Schutz von Minderheiten“ in der Praxis nicht schei­tern: Wäh­rend Orbáns Wahlrechtsreform seiner national­kon­ser­va­ti­ven Fidesz-Par­tei trotz saftiger Stimmen­ver­luste wieder eine Zwei­drittel­mehr­heit bescherte, blei­ben die eth­ni­schen Minder­heiten (nemzetiségek, „Nationalitäten“) wei­ter­hin ohne eigenes Mandat. Keiner einzigen der 13 aner­kann­ten Min­der­heiten ver­half das neue Min­der­heiten­wahlrecht zu einem stimm­be­rech­tig­ten Mandat: Das neue System, das einen separaten Wahlgang für die Minder­heiten vor­sieht, um deren par­la­men­ta­ri­sche Reprä­sen­ta­tion zu garan­tieren, hat ka­tastro­phal Schiff­bruch er­litten.

Besonders schwer wiegt dies im Fall von Ungarns größ­ter Min­der­heit, den rund 600.000 bis 700.000 Roma. Viele Roma betrach­te­ten das ohne Rück­sicht auf die Akzep­tanz in der Volks­gruppe durch­ge­setzte Min­der­hei­ten­wahl­recht von Vornherein als Farce: Nur 14.000 von ihnen ließen sich nach Boykottaufrufen bei der Wahl­be­hörde als Min­der­heiten­wähler re­gistrie­ren. Eine solche Registrierung bedeu­tete näm­lich den Ver­zicht auf das reguläre nationale Wahlrecht – nur die Stimme für den Regional­wahl­kreis blieb da­von un­be­rührt. Wer sich also für die Teilnahme an der Roma-Min­der­hei­ten­wahl ent­schied, war vom gesamt­ungarischen Wahl­gang (Wahl der landes­weiten Partei­listen) aus­ge­schlos­sen (mehr hier und hier), was – so die Befürch­tung der Kritiker – ins­be­son­dere die Opposition zu spü­ren be­kä­me. Wäh­rend Orbán eth­ni­sche Un­garn außer­halb der Landes­grenzen groß­zügig mit dem Wahl­recht aus­stat­tete (an die 200.000 Auslandsungarn ließen sich in die Wahlregister ein­tra­gen), wurden die inländischen Minder­heiten gezwun­gen, sich zwi­schen der Zuge­hö­rig­keit zur ungarischen Nation und ihrer Min­der­hei­ten­identität zu ent­scheiden.

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