September 29th, 2010 |
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Politik, Rassismus & Menschenrechte
Im Folgenden bringen wir den am 29. September 2010 einstimmig verabschiedeten 10-Punkte-Beschluss der EU-Kommission betreffend Frankreichs Roma-Politik im Originalwortlaut (hier auf Französisch):
European Commission assesses recent developments in France, discusses overall situation of the Roma and EU law on free movement of EU citizens
Reference: IP/10/1207 Date: 29/09/2010
As announced earlier this month, the European Commission today assessed recent developments in France and discussed the overall situation of the Roma and EU law on free movement of EU citizens. The Commission heard presentations by Vice-President Viviane Reding, responsible for Justice, Fundamental Rights and Citizenship, Commissioner László Andor, responsible for Social Affairs, Employment and Inclusion, and Commissioner Cecilia Malmström, responsible for Home Affairs.
The Commission concluded the following:
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September 29th, 2010 |
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Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Die Europäische Union ist nun doch über ihren Schatten gesprungen und wird – obwohl noch vor wenigen Stunden gegenteilige Meldungen verbreitet wurden – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen der Massenabschiebung von EU-Bürgern in ihre Herkunftsländer Rumänien und Bulgarien einleiten. Allerdings räumt man Paris noch eine letzte Frist ein: Frankreich hat bis zum 15. Oktober Zeit, einen detaillierten Plan vorzulegen, um die Schutzbestimmungen zur EU-Freizügigkeitsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sollte Frankreich bis dahin kein entsprechendes Dokument übermittelt haben, wird die Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der Freizügigkeitsregeln einleiten, das vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte. Frankreich wird seitens der EU-Kommission vorgeworfen, mit der Massenausweisung von Roma gegen die EU-Grundrechtecharta zu verstoßen und verschiedene Schutzbestimmungen der EU-Freizügigkeitsrichtlinie (PDF) nicht umgesetzt zu haben.
Der Wermutstropfen: Brüssel verzichtet darauf, auch die Frage der staatlichen Diskriminierung der Roma als ethnische Minderheit zum Gegenstand eines Verfahrens zu machen. Ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 5. August 2010 hatte die Polizeipräfekten dezidiert angewiesen, bei der Räumung nicht bewilligter Behelfssiedlungen bevorzugt gegen Roma vorzugehen. Diese interne Weisung ist nach ihrem öffentlichen Bekanntwerden Mitte September abgeändert worden.