Nationalfonds: Unterstützung bei Grabgebühren
Oktober 25th, 2025 | Published in Allgemeines, Geschichte & Gedenken
Der „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“ unterstützt Personen, in deren Obhut das Grab eines/r Überlebenden des Nationalsozialismus aus den Reihen der Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze liegt.
Die finanzielle Unterstützung ist für Grabgebühren von verstorbenen Überlebenden bestimmt, die als Angehörige der Volksgruppe der Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden und deren Gräber auf dem Gebiet der Republik Österreich liegen.
Die finanzielle Unterstützung wird auf Antrag gewährt und deckt 50 Prozent der anfallenden Grabgebühren ab dem 1. Jänner 2024. Für Grabgebühren, die vor dem 1. Jänner 2024 bezahlt wurden und ab dem 1. Jänner 2024 anfallen, erfolgt eine entsprechende Unterstützung in Höhe von 50 Prozent der Gebühren ab 1. Jänner 2024. Ein Grab im Sinne dieser Richtlinie ist die Stelle einer Grabstätte, an der eine Person oder deren Totenasche bestattet worden ist. Bei mehrstelligen Grabstätten erfolgt die Übernahme der Grabgebühr anteilig für Gräber, die die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen. Über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags entscheidet das Kuratorium des Nationalfonds unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten und Unterlagen sowie der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Der Antrag kann auf der Internetseite www.nationalfonds.org/grabgebuehren-roma-sinti eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Richtlinien für die Unterstützung bei Grabgebühren (pdf).
Auskunft: Tel.: +43 / 1 408 12 63
Mo. bis Do. 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Fr. 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Über den Nationalfonds:
Der „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“ wurde 1995 gegründet, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen. Er erbringt Leistungen an NS-Opfer, insbesondere an Personen, die keine oder eine völlig unzureichende Leistung erhielten, die in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder bei denen eine Unterstützung auf Grund ihrer Lebenssituation gerechtfertigt erscheint.
Die österreichischen Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze waren aufgrund ihrer Abstammung einer systemativschen Verfolgung im Nationalsozialismus ausgesetzt. Auch nach 1945 wurde die Volkgruppe weiterhin auf gesellschaftlicher und staatlicher Ebene diskriminiert und viele von ihnen lebten in schwierigsten Verhältnissen. Read the rest of this entry »