Archive for Oktober 25th, 2025

Nationalfonds: Unterstützung bei Grabgebühren

Oktober 25th, 2025  |  Published in Allgemeines, Geschichte & Gedenken

Österreichischer Nationalfonds: Unterstützung bei Grabgebühren verstorbener NS-Überlebender aus den Reihen der Roma und Sinti (Foto: Godewind/Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0)Der „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Na­tio­nal­sozia­lis­mus“ un­ter­stützt Per­­so­nen, in deren Ob­hut das Grab eines/r Über­le­ben­den des Na­tio­nal­so­zia­lis­mus aus den Rei­hen der Roma und Rom­nja sowie Sinti und Sin­­tizze liegt.

Die finanzielle Unterstützung ist für Grab­gebühren von ver­stor­benen Über­leben­den be­stimmt, die als An­gehörige der Volks­gruppe der Roma und Romnja sowie Sinti und Sin­tizze unter der natio­nal­sozia­listi­schen Gewalt­herr­schaft ver­folgt wurden und deren Gräber auf dem Gebiet der Repub­lik Österreich liegen.

Die finanzielle Unterstützung wird auf Antrag gewährt und deckt 50 Pro­zent der an­fallen­den Grab­gebühren ab dem 1. Jänner 2024. Für Grab­gebühren, die vor dem 1. Jänner 2024 be­zahlt wurden und ab dem 1. Jänner 2024 an­fallen, er­folgt eine ent­spre­chende Unter­stützung in Höhe von 50 Prozent der Gebühren ab 1. Jänner 2024. Ein Grab im Sinne dieser Richt­linie ist die Stelle einer Grabstätte, an der eine Person oder deren Toten­asche bestattet worden ist. Bei mehr­stelligen Grabstätten erfolgt die Über­nahme der Grab­gebühr anteilig für Gräber, die die Voraus­setzun­gen der Richt­linie erfüllen. Über die Be­willi­gung oder Ab­lehnung eines Antrags entscheidet das Kura­to­rium des National­fonds unter Berück­sichti­gung der vor­lie­genden Daten und Unter­lagen sowie der Ver­füg­barkeit von Förder­mitteln.

Der Antrag kann auf der Internetseite www.nationalfonds.org/grabgebuehren-roma-sinti einge­reicht werden. Weitere Infor­matio­nen zu den Voraus­setzun­gen und zur Antrag­stellung finden Sie in den Richt­linien für die Unter­stützung bei Grab­ge­bühren (pdf).

Auskunft: Tel.: +43 / 1 408 12 63
Mo. bis Do. 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Fr. 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Über den Nationalfonds:

Der „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“ wurde 1995 ge­gründet, um die beson­dere Ver­ant­wortung der Republik Österreich gegen­über den Opfern des National­sozialis­mus zum Aus­druck zu bringen. Er erbringt Leistun­gen an NS-Opfer, ins­beson­dere an Per­sonen, die keine oder eine völlig un­zu­rei­chende Leistung er­hielten, die in besonderer Weise der Hilfe bedür­fen oder bei denen eine Unter­stützung auf Grund ihrer Lebens­situation ge­recht­fertigt erscheint.

Die österreichischen Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze waren auf­grund ihrer Ab­stam­mung einer syste­mativschen Verfolgung im National­sozialis­mus aus­gesetzt. Auch nach 1945 wurde die Volkgruppe weiter­hin auf gesell­schaft­licher und staatlicher Ebene dis­kriminiert und viele von ihnen lebten in schwie­rigsten Ver­hält­nissen. Read the rest of this entry »