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Broschüre „Betteln ist erlaubt“

September 14th, 2013  |  Published in Dokumente & Berichte, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Neue Broschüre "Betteln ist erlaubt"BettelLobbyWien präsen­tiert „Bet­teln ist er­laubt“: Bro­schü­re in­for­miert Bett­ler/in­nen über ih­re Rech­te und Ge­ber/in­nen über Un­ter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten

Die BettelLobby Wien präsen­tierte am 13.9.2013 vor der Poli­zei­direk­tion Wien ihre „Bet­teln-ist-er­laubt“- Ratge­berin­nen­bro­schüre. Der Fol­der infor­miert Bett­ler/in­nen mehr­spra­chig über ihre Rech­te und wird in den nächs­ten Wo­chen über Bera­tungs­stel­len sowie auf der Straße ver­teilt. Die Bet­telLob­by be­tont, dass auch für Ge­ber/in­nen, die sich für die Rech­te von Bettler/in­nen ein­setzen wol­len, nütz­liche Infor­ma­tio­nen ent­halten sind. Vor­ge­stellt wurde die Bro­schüre vor der Wie­ner Polizei­direk­tion am Schot­ten­ring im Rah­men von WIEN­WOCHE – mit ei­ner Auf­füh­rung des Origi­nal Wie­ner Prater­kas­perls.

Anlass für die Publikation des Rat­ge­bers sind zahl­rei­che Zuschrif­ten von Wie­nerin­nen und Wie­nern, die sich an die Bettel­lobby ge­wandt hat­ten, erläu­tert Fer­dinand Koller, Spre­cher der Ini­tia­tive: „Wir haben in den letzten Mona­ten ver­stärkt er­zürnte Mails und Anrufe der Bevöl­kerung erhal­ten.“ Wie­nerin­nen und Wiener hätten der Bettel­Lobby von einem dra­koni­schen Vor­gehen der Polizei berich­tet und sich über will­kür­liche und schi­ka­nöse Be­hand­lung der Bett­ler/innen be­schwert.

Analyse von Strafbescheiden fördert Miss­stän­de zu Tage

Eine Überprüfung von Strafbescheiden ge­gen Bett­ler/innen durch die Bettel­Lobby habe dann tat­säch­lich gravie­rende Miss­stände zu Tage geför­dert, so Koller. Die Bettel­Lobby hat bei­spiels­weise den Fall einer rumä­ni­schen Frau doku­mentiert, die als Zeitungs­ver­käufe­rin in Wien arbeitet. Obwohl die Frau sich aus­weisen konnte, wurde sie ver­gan­genes Jahr von Beam­ten der Wiener Polizei ver­haftet und fünf Stunden fest­gehal­ten. Sie musste sich mehr­fach „unter ernied­ri­gen­den Um­ständen“ aus­ziehen, wie der Unab­hän­gige Verwal­tungs­senat Wien später urteilte. Die Frau wurde von der Wiener Poli­zei sowohl in ihrem Recht auf Frei­heit als auch im Recht verletzt, keiner un­mensch­li­chen und ernied­rigen­den Behand­lung unter­wor­fen zu wer­den. Die Amts­handlung wurde für rechts­widrig erklärt.

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