Broschüre „Betteln ist erlaubt“
September 14th, 2013 | Published in Dokumente & Berichte, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
BettelLobbyWien präsentiert „Betteln ist erlaubt“: Broschüre informiert Bettler/innen über ihre Rechte und Geber/innen über Unterstützungsmöglichkeiten
Die BettelLobby Wien präsentierte am 13.9.2013 vor der Polizeidirektion Wien ihre „Betteln-ist-erlaubt“- Ratgeberinnenbroschüre. Der Folder informiert Bettler/innen mehrsprachig über ihre Rechte und wird in den nächsten Wochen über Beratungsstellen sowie auf der Straße verteilt. Die BettelLobby betont, dass auch für Geber/innen, die sich für die Rechte von Bettler/innen einsetzen wollen, nützliche Informationen enthalten sind. Vorgestellt wurde die Broschüre vor der Wiener Polizeidirektion am Schottenring im Rahmen von WIENWOCHE – mit einer Aufführung des Original Wiener Praterkasperls.
Anlass für die Publikation des Ratgebers sind zahlreiche Zuschriften von Wienerinnen und Wienern, die sich an die Bettellobby gewandt hatten, erläutert Ferdinand Koller, Sprecher der Initiative: „Wir haben in den letzten Monaten verstärkt erzürnte Mails und Anrufe der Bevölkerung erhalten.“ Wienerinnen und Wiener hätten der BettelLobby von einem drakonischen Vorgehen der Polizei berichtet und sich über willkürliche und schikanöse Behandlung der Bettler/innen beschwert.
Analyse von Strafbescheiden fördert Missstände zu Tage
Eine Überprüfung von Strafbescheiden gegen Bettler/innen durch die BettelLobby habe dann tatsächlich gravierende Missstände zu Tage gefördert, so Koller. Die BettelLobby hat beispielsweise den Fall einer rumänischen Frau dokumentiert, die als Zeitungsverkäuferin in Wien arbeitet. Obwohl die Frau sich ausweisen konnte, wurde sie vergangenes Jahr von Beamten der Wiener Polizei verhaftet und fünf Stunden festgehalten. Sie musste sich mehrfach „unter erniedrigenden Umständen“ ausziehen, wie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien später urteilte. Die Frau wurde von der Wiener Polizei sowohl in ihrem Recht auf Freiheit als auch im Recht verletzt, keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden. Die Amtshandlung wurde für rechtswidrig erklärt.