40. Jahrestag des Hungerstreiks in Dachau

April 10th, 2020  |  Published in Geschichte & Gedenken, Politik, Rassismus & Menschenrechte

Von links oben: Pepi Schopper, Brala Ernst, Wallani Georg; unten Romani Rose, Jakob Bamberger (Foto: © Zentralrat Deutscher Sinti und Roma)Am Karfreitag 1980, dem 4. April, traten zwölf Sinti, un­ter ihnen die Über­le­ben­den des Holocaust Jakob Bamberger, Hans Braun, Ranco Brandtner und Franz Wirbel, in der Evan­ge­li­schen Ver­söhnungs­kirche auf dem Ge­lände der KZ-Ge­denk­stätte Dachau in den Hunger­streik. Zentrale For­derungen waren die An­erken­nung des NS-Völ­ker­mords an den Sinti und Roma durch die Bundes­re­gierung, die sofortige Be­endigung der polizei­li­chen Sonder­erfassung von Sinti und Roma sowie die Heraus­gabe der NS-Akten aus dem ehe­ma­li­gen Reichs­sicher­heits­haupt­amt, die im Bayeri­schen Landes­kriminal­amt wei­ter­hin ver­wendet wor­den wa­ren. Der Protest löste eine breite inter­natio­nale Solidaritäts­welle aus und mar­kierte einen Wendepunkt in der öf­fentli­chen Wahr­neh­mung der Min­derheit.

„Die Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma am 17. März 1982 durch Bundes­kanzler Helmut Schmidt stell­te die Er­füllung einer zentra­len Forderung des Hunger­streiks dar. Diese völker­recht­li­che Anerkennung be­deutete einen Neu­beginn im Ver­hältnis der Bundes­regie­rung zu den deutschen Sinti und Roma“, er­klärt Romani Rose.

Die polizeiliche Sondererfassung in der Bundesrepublik er­folg­te durch bayeri­sche Kri­minal­polizisten in der „Landfahrerzentrale“, die bis in die 1970er Jahre Namen, Finger­abdrücke und per­sön­li­che Daten von Sinti und Roma aus dem ge­sam­ten Bundes­gebiet in Akten er­fasste. Diese Erfassung setz­te direkt die NS-Er­fassung fort, und zwar auf der Grund­lage der NS-Akten und mit dem Personal aus dem ehe­mali­gen RSHA, die im Bayerischen LKA wie­der ver­beamtet wor­den waren – und die regel­mäßig in Ent­schädigungs­anträgen von Sinti und Roma als Gutachter fun­gierten. Das bayrische Innen­minis­terium ver­weigerte die öffent­liche Dis­tanzie­rung von diesen Prakti­ken und sprach von einer bis 1970 recht­mäßigen Kriminal­arbeit.

„Wir konnten schon ein Jahr nach dem Hungerstreik NS-Akten an der Univer­sität Tübingen sicher­stellen. Dieses Material mit Ver­messungen, Aus­wertun­gen und Befragun­gen ha­ben wir ins Bundesarchiv in Koblenz über­stellen können. Wir sind sicher, dass bis heute noch NS-Rasse­gutachten ir­gend­wo im bayerischen Landes­kriminalamt exis­tieren, die aus diesen Akten er­stellt wurden“, so Rose zu weite­ren Aktio­nen nach dem Hungerstreik.

Die Unterstützung durch eine breite öffentli­che Wahr­neh­mung des Hunger­streiks in der Presse, Solidaritäts­bekun­dungen u.a. durch Annemarie und Heinrich Böll und der Besuch des da­mali­gen Bundes­justiz­ministers Hans-Jochen Vogel in Dachau am 12. April 1980, brach­te eine bis dahin nicht vor­handene Auf­merksamkeit für die Situa­tion der Sinti und Roma in Deutschland und be­ein­flusste maß­geblich die spä­te­re Bürgerrechts­arbeit.

(Text: Zentralrat Deutscher Sinti und Romat)

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