Causa „Landplage“: EGMR verurteilt Österreich
Oktober 20th, 2019 | Published in Geschichte & Gedenken, Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Urteil in Straßburg: EGMR verurteilt die Republik Österreich und rehabilitiert die von der Aula diffamierten Mauthausen-Befreiten
Im Sommer 2015 diffamierte ein Artikel der später aufgrund politischen Drucks (aber offenbar nur vorübergehend) eingestellten Zeitschrift Aula Befreite des KZ Mauthausen als „Massenmörder“, „Landplage“ und „Kriminelle“. Herausgegeben wurde das Magazin vom Freiheitlichen Akademikerverband. Ein vom Grünen-Politiker und Zeithistoriker Harald Walser angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen die Zeitschrift wurde von der Staatsanwaltschaft Graz Ende 2015 – mit einer von Historikern wie Juristen, und selbst von der Oberstaatsanwaltschaft, massiv kritisierten Begründung – eingestellt – „ein Schlag ins Gesicht der Holocaust-Überlebenden“, hieß es dazu im Standard. Daraufhin haben, unterstützt von Harald Walser, mehrere ehemalige Lager-Häftlinge Klage gegen die Aula eingereicht (wir berichteten).
Walser schrieb damals: „Nun haben jedoch acht ehemalige Häftlinge des Lagerkomplexes Mauthausen Klage gegen die Aula eingereicht. Dem haben sich Rudolf Gelbard (ehemaliger Häftling Theresienstadt) und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelmann, angeschlossen. Möglich war dies, weil auch in Folgenummern der Aula und in Briefen an ihre Abonnenten die braune Diffamierungskampagne fortgesetzt wurde.“
Es kam in der Folge zu zwei Verfahren in Österreich. Die Gerichte gelangten aber in dem zivil- und dem medienrechtlichen Verfahren zu unterschiedlichen Schlüssen: Zwar wurde das zivilrechtliche Verfahren zugunsten der Kläger entschieden, nicht jedoch das medienrechtliche. Das Landesgericht für Strafsachen Graz wies den Antrag mit der Begründung ab, dass aufgrund der Veröffentlichungen der Aula keine individuelle, namentliche Diffamierung der klagenden Personen gegeben sei. In ihrer Berufung brachten die Kläger daraufhin vor, dass sie, wie es ORF.at zusammenfasst, „sehr wohl persönlich erkennbar gewesen seien, weil erstens das Kollektiv der Mauthausen-Befreiten inzwischen lediglich noch aus jenen wenigen Überlebenden bestehe und sie zweitens der breiten Öffentlichkeit durch ihren Aktivismus bekannt seien“. Die Berufung wurde vom Oberlandesgericht Graz allerdings abgewiesen.
Daher hat Walser einen der betroffenen ehemaligen Mauthausen-Häftlinge, Aba Lewit (mehr hier), dabei unterstützt, Anfang des Vorjahres Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einzubringen. Der in Wien lebende 95-Jährige fungierte hierbei – stellvertretend für die anderen Holocaust-Überlebenden – als alleiniger Beschwerdeführer gegen die Republik Österreich. Vertreten wurde Lewit von der prominenten Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager; die finanziellen Mittel stellten die Grünen zur Verfügung. Hier die Klagsschrift (EGMR-Beschwerde).
Nun liegt seit 10. Oktober das Urteil der Straßburger Richter vor – und gibt den von der Aula diffamierten NZ-Opfern Recht: Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte die Republik Österreich, weil die österreichische Justiz dabei versagt hatte, die Holocaust-Überlebenden ausreichend gegen herabwürdigende und diffamierende Behauptungen seitens der Aula zu schützen (hier der Link zum Urteil). Das Urteil stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, konkret von Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert. Die Republik Österreich muss Aba Lewit daher rund 650 Euro an materiellem sowie 5.000 Euro an immateriellem Schadensersatz zahlen. Hinzu kommen an die 7.000 Euro an Prozesskosten sowie noch Erstattungen für Steuern und Zinsen. Lewits Rechtsanwältin Windhager kündigte an, einen Erneuerungsantrag für das Verfahren in Österreich einzubringen. „Das einstimmige Urteil des EGMR ist ein wichtiges Signal für die Justiz, sich der Verantwortung für die Gräueltaten des NS-Regimes bewusst zu werden und jene Menschen zu achten und zu schützen, die Leid und Unrecht durch dieses menschenverachtende System erlitten haben“, so Justizminister Clemens Jabloner, der sich ebenfalls für eine Erneuerung des Verfahrens aussprach.
„Der straf- und medienrechtliche Schutz hat in dieser Angelegenheit von Anfang an schon mit der Einstellungsbegründung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz komplett versagt, auch die Begründungen für die Verweigerung des Rechtsschutzes im medienrechtlichen Verfahren wegen § 6 MedienG waren nicht akzeptabel. Das bestätigt nun der EGMR in einem einstimmig zustande gekommenen Urteil. (…) Das ist ein Riesenerfolg – und eine Watschen für die österreichische Justiz!“, kommentiert Walser das Straßburger Urteil.
(RU/dROMa)