Presserat verurteilt „zurzeit.eu“

Januar 15th, 2019  |  Published in Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte

Artikel auf „zurzeit.eu“ diskriminiert Roma und SintiPresserat

Allein in den letzten fünf Jahren er­hielt „Zur Zeit“ ca. 225.000 Euro an öffent­li­chen Förder­mit­teln (Ver­triebs­för­de­rung).

OTS/Presserat, 15.1.2919: Der Senat 1 des Presserats be­schäf­tig­te sich auf­grund einer Mit­­tei­­lung eines Ver­­tre­­ters eines Roma-Vereins (Anm. der dROMa-Red.: Romano Centro hat auf un­se­ren Hin­weis hin den Presse­rat ein­ge­schal­tet) mit dem Ar­ti­kel „Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gung von drei­zehn­jähri­ger Deutscher“, er­schie­nen am 15.06.2018 auf „zurzeit.eu“. Nach Mei­nung des Senats ver­stößt dieser Artikel ge­gen den Ehren­kodex für die öster­rei­chi­sche Presse. (Siehe auch: Presserat verurteilt „Zur Zeit“, 3.4.2014)

Im Artikel (Anm.: verfasst von Harald Winter) wird berichtet, dass in der Stadt Velbert in Deutschland ein drei­zehn­jähri­ges Mädchen von acht Jugend­li­chen brutal ver­gewal­tigt wor­den sei. Die Täter sollen die Tat sogar mit dem Handy ge­filmt haben. Erst durch das Ein­schre­iten einer Pas­santin sollen die Jugend­lichen von ihrem Opfer ab­gelas­sen haben. Den Haupt­teil des Artikels bil­det die fol­gen­de Passage:

Mittlerweile ist bekannt, dass es sich bei der Bande um 14- bis 16-jäh­ri­ge ‚Bulgaren‘ han­deln soll. Wobei man des­halb nicht gleich un­bedingt auch an ethni­sche Bul­garen den­ken muss. Immer­hin sind laut Europarat rund zwölf Pro­zent der Be­völke­rung Bulgariens den so­genann­ten Sinti und Roma zu­zu­ord­nen. Viele von ihnen sind arbeits­los, weil oft auch gar nicht arbeits­willig, und wurden von den Sozial­leis­tun­gen Deutschlands an­ge­zogen. Es wäre also in­teres­sant, ob auch die Ab­stam­mung der Täter be­kannt wird, oder ob man sich – wie so oft – auch bei uns hin­ter der Staats­bürger­schaft ver­steckt und aus Tsche­tsche­nen Russen oder aus Zigeunern Un­garn macht. Bei öster­rei­chi­schen oder deutschen Straf­tätern weist man ja auch so­fort darauf hin, wenn sie das auch ab­stam­mungs­mäßig sind.

Die Medieninhaberin hat von der Möglichkeit, am Ver­fahren eine schrift­li­che Stellung­nahme ab­zugeben oder an der Ver­handlung vor dem Senat teil­zu­nehmen, kei­nen Ge­brauch ge­macht.

Der Senat hielt fest, dass sich aus der Formulierung „Es wäre also interes­sant, ob auch die Ab­stam­mung der Täter be­kannt wird, […]“ klar er­gibt, dass deren ethnische Ab­stammung dem Autor zum Zeit­punkt des Ver­fassens des Artikels nicht be­kannt ge­we­sen war. Im Artikel wurde somit die Volks­gruppe der Roma und Sinti ohne konkrete Be­lege mit der Ver­gewal­ti­gung einer drei­zehn­jähri­gen Deutschen in Ver­bin­dung ge­bracht. Im An­schluss wurde auch noch pau­schal an­ge­fügt, dass viele Roma und Sinti „arbeits­los, weil oft auch gar nicht arbeits­willig“ seien und „von den Sozial­leis­tun­gen Deutsch­lands an­ge­zo­gen“ worden seien. Der Senat erkannte in dem Bericht eine Pauschal­ver­un­glimp­fung und Dis­krimi­nie­rung, weil Roma und Sinti mit einer schwer­wie­gen­den Straftat in Ver­bin­dung ge­bracht wurden, ohne dass es dafür konkrete An­halts­punkte gab. Die Dif­famie­rungs­absicht lässt sich auch da­durch er­kennen, dass der ab­wer­ten­de Begriff „Zigeuner“ für diese Grup­pe ver­wen­det wurde.

Der Senat stellte einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die öster­rei­chi­sche Presse (Schutz vor Pauschal­ver­un­glimp­fun­gen und Dis­kriminie­rung) fest und for­derte die Medien­inha­be­rin von „zurzeit.eu“ auf, die Ent­schei­dung frei­willig zu ver­öf­fent­li­chen.

(Text: Aussendung des Presserats)

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