Nachkriegsjustiz: Symposium in Karlsruhe
Februar 24th, 2016 | Published in Geschichte & Gedenken, Recht & Gericht, Veranstaltungen & Ausstellungen, Wissenschaft
Anlässlich des 60. Jahrestags der „Zigeuner-Urteile“ veranstalteten der Bundesgerichtshof und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma im Nachgang zum Besuch von BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Zentralrat und Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma ein gemeinsames Symposium.
Presseaussendung des Zentralrats, 16.2.2016: Am 17. Februar 2016 fand im Foyer des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ein gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma statt. Thema war das Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung von NS-verfolgten Sinti und Roma vom 7. Januar 1956, in dem der BGH feststellte, dass die „Zigeuner“ von den Nationalsozialisten zu Recht als „artfremd“ behandelt worden seien. So führte er unter Zugrundelegung von NS-Kommentaren z.B. aus, dass „Zigeunern wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen“ sei.
Diese Rechtsprechung prägte über viele Jahre das gesamte Entschädigungsrecht für die Überlebenden der Sinti und Roma und wurde zur Niederschlagung von Strafverfahren gegen die Organisatoren des Holocausts herangezogen. 1963 erkannte zwar der BGH in Abänderung des Unrechtsurteils von 1956 den Entschädigungsanspruch an, distanzierte sich aber nicht von der rassistischen Charakterisierung der Minderheit.
Nach knapp 60 Jahren distanzierte sich BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Rahmen ihres Besuchs des Zentralrats und Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma im März 2015 von diesem diskriminierenden Urteil. Zudem erschien in der Fachzeitschrift Neue Juristische Woche in der Januar/Februar-Ausgabe ein Artikel von BGH-Richter Prof. Dr. Andreas Mosbacher, in dem der Richter den 60. Jahrestag der „Zigeuner-Urteile“ zum Anlass nahm, um sich bei der Minderheit zu entschuldigen. Das Symposium (…) soll durch die Aufarbeitung der historischen Entwicklung auch ein Zeichen für Rechtsstaat und Demokratie setzen.
Presseaussendung des Zentralrats, 18.2.2016: (…) In Ihrer Begrüßungsrede erklärte BGH-Präsidentin Limperg, dass sie sich angesichts der völligen Verkennung der Werte des Grundgesetzes und des Zwecks der Entschädigung für unendliches Leid nur schämen könne. Justizstaatssekretärin Dr. Stefanie Hubig betonte, dass die Veranstaltung nicht weniger als die symbolische Bitte der deutschen Justiz um Entschuldigung für eine Rechtsprechung, die Menschen wegen ihrer Abstammung pauschal diskriminiert hat, sei. „Schließlich begründet die Vergangenheit auch die Pflicht, heute unsere Stimme zu erheben, wenn Menschen wegen ihrer Abstammung, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion diskriminiert werden – ganz gleich, ob auf der Straße, im Verein oder am Arbeitsplatz”, so Staatssekretärin Dr. Hubig.
In anschließenden Impulsreferaten sprachen Prof. Dr. Dr. Ingo Müller über „Das Dritte Reich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ und Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Detlev Fischer über „Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1956 – Entscheidung, Vorgeschichte und Entwicklung.“
Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose betonte in seinem Eingangsstatement vor der Podiumsdiskussion, die von Dr. Helene Bubrowski geleitet wurde, dass das Symposium für die Minderheit der Sinti und Roma eine historische Bedeutung habe. „Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, die auch im Bereich der Justiz von fatalen Kontinuitäten geprägte bundesdeutsche Nachkriegsgeschichte aufzuarbeiten. Gerade wir als Minderheit sind darauf angewiesen, dass die in unserer Verfassung verbrieften Grundechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag auch eingelöst werden. Auch heute geht es wieder darum, unseren Rechtsstaat und die demokratischen Werte gegen alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu verteidigen“, so Rose. Es gehöre zu den Stärken der Demokratie und ihrer Institutionen, dass sie Fehlentwicklungen und falsche Entscheidungen zu korrigieren vermag, so mühsam und langwierig solche Lernprozesse auch sein mögen. Der Zentralratsvorsitzende sagte: „Insofern hat die Erklärung von Präsidentin Limperg große Bedeutung nicht nur für unsere Minderheit, sondern für das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit insgesamt.“
Siehe auch:
Nachkriegsjustiz: das Schandurteil von 1956 (dROMa-Blog, 15.3.2015)
„Lästige Zigeuner“: Erlass gegen KZ-Überlebende (dROMa-Blog, 27.3.2015)
Als der BGH Unrecht sprach (Tagesschau.de, 17.2.2016)