„Lästige Zigeuner“: Erlass gegen KZ-Überlebende

März 27th, 2015  |  Published in Dokumente & Berichte, Fundstücke, Geschichte & Gedenken, Politik, Rassismus & Menschenrechte

Erlass des Innenministers gegen das "Zigeunerunwesen" Nur jeder zehnte österreichische Rom erlebte 1945 die Befreiung vom NS-Regime. Die weni­gen, die aus den Kon­zentra­tions­lagern zu­rück­kehr­ten, fan­den zer­störte Sied­lun­gen vor. Wie Öster­reichs Be­hör­den mit den KZ-Über­leben­den um­gin­gen, il­lustriert ein Er­lass aus dem Jahr 1948. Nur drei Jah­re nach der Be­frei­ung, am 20. September 1948, verfügte das von Oskar Helmer (SPÖ), einem Burgen­länder, ge­füh­rte Innen­ministe­rium Fol­gendes (Dokument aus der Ausstellung „Romane Thana“, noch zu se­hen bis 17. Mai 2015 im „Wien Museum“):

„Dem ho. Amte ist zur Kenntnis gelangt, dass das Zigeunerunwesen in ei­ni­gen Ge­gen­den (…) wie­der im Zuneh­men begrif­fen ist und sich be­reits unange­nehm bemerk­bar macht. Um auf die Bevöl­kerung Ein­druck zu ma­chen, sol­len sich Zigeu­ner oft­mals als KZ-ler aus­geben. Soweit (…) die Möglich­keit einer Ausserland­schaffung gege­ben er­scheint, wäre ge­gen lästige Zigeuner mit der Erlas­sung eines Auf­enthalts­verbotes vor­zu­ge­hen und ihre Ausser­land­schaffung durch­zu­führen.“

(dROMA-Red. | via @bweidin)

Siehe auch: Nachkriegsjustiz: das Schandurteil von 1956

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