Roma-Kinder misshandelt: Freispruch
März 26th, 2015 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht | 1 Comment
Slowakei: Polizeigewalt gegen sechs Roma-Kinder bleibt straffrei. Der Roma-Beauftragte der Regierung schlägt Alarm.
Ende Februar hat ein slowakisches Gericht in Košice zehn angeklagte (Ex-)Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, 2009 eine Gruppe minderjähriger Roma misshandelt und gedemütigt zu haben. Sechs Buben im Alter von elf bis 15 Jahren waren eines Raubüberfalls verdächtigt und ins Kommissariat gebracht worden. Dort wurden sie von mehreren Polizisten misshandelt und beschimpft. Die Kinder und Jugendlichen mussten sich nackt ausziehen und wurden gezwungen, einander zu schlagen. All dies ist in Bild und Ton auf Videoaufnahmen dokumentiert. Die Polizeibeamten hatten die Misshandlungen mit einer Handykamera selbst gefilmt und die Aufnahmen verbreitet. Die Videoaufzeichnungen, die auch in die Medien gelangten, wurden vom Gericht jedoch nicht als Beweismittel zugelassen, u.a. weil nicht bekannt sei, mit wessen Handy die Aufnahmen entstanden waren. Die Angeklagten, neun Männer und eine Frau, weigerten sich vor Gericht auszusagen und wurden nun mangels Beweisen freigesprochen, der Staatsanwalt legte Berufung ein.
Viele Beobachter des Prozesses zeigten sich über die Nichtzulassung des wichtigsten Beweismittels und die Freisprüche schockiert (hier, hier und hier). Auch der Roma-Beauftragte der slowakischen Regierung, Peter Pollák, hält die richterliche Entscheidung für unzulässig und ersucht nun den Generalstaatsanwalt, sich des Falls anzunehmen. Wie die Vertreter der Anklage stimmt auch Pollák nicht mit der Begründung des Richters überein, wonach „Beweismittel, an die man infolge einer mehrmaligen Übertragung von einem Gerät zu einem anderen gelangt sei, die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen“. Die Täter selbst hätten die Aufnahmen angefertigt und durch die bewusste Verbreitung ihre Absicht ausgedrückt, das Material „allgemein zugänglich und verwertbar zu machen“. Die Freisprüche erfolgten auf falschen Rechtsannahmen des Gerichts und verletzten die Rechte der Opfer. Peter Pollák sieht im Urteil einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
(R.U. / dROMa)
März 26th, 2015 at 10:54 (#)
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