Roma-Kinder misshandelt: Freispruch

März 26th, 2015  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht  |  1 Comment

Ostslowakei, 2009: Polizei misshandelte Roma-Kinder (Screenshot aus dem Handyvideo, via Romea.cz)Slowakei: Polizeigewalt gegen sechs Roma-Kin­der bleibt straffrei. Der Roma-Beauftragte der Regier­ung schlägt Alarm.

Ende Februar hat ein slowakisches Gericht in Košice zehn angeklagte (Ex-)Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, 2009 eine Gruppe minder­jähriger Roma miss­handelt und ge­de­mütigt zu haben. Sechs Buben im Alter von elf bis 15 Jahren waren eines Raub­überfalls ver­dächtigt und ins Kommis­sa­riat gebracht wor­den. Dort wurden sie von mehre­ren Polizisten misshandelt und beschimpft. Die Kinder und Jugend­lichen muss­ten sich nackt ausziehen und wur­den gezwun­gen, einan­der zu schlagen. All dies ist in Bild und Ton auf Video­auf­nahmen dokumen­tiert. Die Polizei­beam­ten hatten die Miss­hand­lun­gen mit einer Handykamera selbst ge­filmt und die Auf­nah­men ver­breitet. Die Video­auf­zeich­nun­gen, die auch in die Medien gelangten, wur­den vom Gericht jedoch nicht als Beweismittel zu­ge­las­sen, u.a. weil nicht bekannt sei, mit wessen Handy die Aufnahmen ent­standen waren. Die Angeklag­ten, neun Männer und eine Frau, weiger­ten sich vor Gericht aus­zu­sagen und wurden nun mangels Beweisen freigesprochen, der Staats­anwalt legte Beru­fung ein.

Viele Beobachter des Prozesses zeigten sich über die Nicht­zu­las­sung des wichtigsten Beweismittels und die Freisprü­che schockiert (hierhier und hier). Auch der Roma-Beauftragte der slowa­ki­schen Regier­ung, Peter Pollák, hält die richterli­che Ent­schei­dung für unzu­läs­sig und ersucht nun den General­staats­anwalt, sich des Falls anzunehmen. Wie die Vertreter der Anklage stimmt auch Pollák nicht mit der Begründung des Richters über­ein, wonach „Beweis­mittel, an die man infolge einer mehr­maligen Übertra­gung von einem Gerät zu einem anderen ge­langt sei, die rechtlichen Voraussetzun­gen nicht erfül­len“. Die Täter selbst hätten die Auf­nah­men an­ge­fer­tigt und durch die bewusste Ver­brei­tung ihre Absicht aus­gedrückt, das Material „allgemein zugäng­lich und ver­wert­bar zu machen“. Die Freisprüche erfolg­ten auf falschen Rechts­annah­men des Gerichts und verletz­ten die Rechte der Opfer. Peter Pollák sieht im Urteil einen Ver­stoß gegen die Euro­päi­sche Menschen­rechts­konvention.

(R.U. / dROMa)

Responses

  1. dROMa-Blog | Weblog zu Roma-Themen | Video zeigt Misshandlung durch Polizei (2009) says:

    März 26th, 2015 at 10:54 (#)

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