VfGH: Bettelverbot verfassungswidrig
Januar 10th, 2013 | Published in Dokumente & Berichte, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
„Im Namen der Republik“: Bettelverbot in der Steiermark als verfassungswidrig aufgehoben
Hier das Urteil des Verfassungsgerichtshofs im vollen Wortlaut (PDF)
VfGH, 10.1.2013 (PDF): Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelungen zum Bettelverbot in der Steiermark als verfassungswidrig aufgehoben. Anlass für das Verfahren war ein entsprechender Antrag eines Bettlers. Zur Frage der Bettelverbote in den einzelnen Bundesländern wurden beim Verfassungsgerichtshof schon mehrere Verfahren (Salzburg, Oberösterreich, Wien und Kärnten) durchgeführt. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass er keine Bedenken gegen Regelungen hat, die bestimmte Formen der Bettelei (etwa aufdringliches oder gar aggressives Betteln oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen) verbieten. Ein Bettelverbot ohne Ausnahme jedoch ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention.
In der Steiermark besteht ein solches Bettelverbot ohne Ausnahme. Dass Gemeinden die Möglichkeit haben, in „Erlaubniszonen“ das Betteln zu gestatten, ändert daran nichts. Die Einrichtung solcher Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Das Gesetz sieht also ein absolutes Bettelverbot vor. Die entsprechende Regelung im Steiermärkischen Landes‐Sicherheitsgesetz ist daher verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat weiters entschieden, keine Reparaturfrist zu geben, sondern die Vorgängerregelung des Landes‐Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält jedoch kein absolutes Bettelverbot.
(Presseinformation vom 10.1.2013, Zl. G 64/11 – PDF)
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