Verfassungsgerichtshof soll Bettelverbot prüfen

Oktober 27th, 2010  |  Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht, Religion  |  1 Comment

Pfarrer Pucher (Foto: Kirchl. Pädagogische Hochschule)Bettelverbote: VinzenzGemeinschaft bemüht Verfassungsgerichtshof

In Graz macht ÖVP-Bürgermeister Nagl mit der Idee einer Volksbefragung über ein generelles Bettelverbot Stimmung gegen Roma-Bettler. Die „VinzenzGemeinschaft Eggenberg“ nimmt diesen Vorstoß zum Anlass, das allgemeine Bettelverbot des Landes Salzburg vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, um festzustellen, „ob es sein darf, dass man Menschen verbietet, ihre Not im öffentlichen Raum kundzutun“. Wir geben im Folgenden die Aussendung von Obmann Peter Pratl und „Vinzi“-Pfarrer Wolfgang Pucher vom 21.10.2010 wieder:

Bürgermeister Nagl möchte in Graz eine Volksbefragung durchführen lassen, um festzustellen, ob die Bevölkerung ein generelles Bettelverbot befürwortet. Seit Jahren ist bekannt und mittlerweile auch unwiderlegbar nachgewiesen, dass jene Menschen, die auf unseren Straßen um Hilfe bitten, zu den ärmsten Menschen Europas gehören. Eine Stadt mit einer wohlhabenden Bevölkerung, die für ihre eigenen Bürger alles tut, damit sie nicht notleiden, soll mit der viel schrecklicheren Not anderer Menschen nicht konfrontiert werden. Wir wissen, dass die Ursachen für die katastrophalen Lebensbedingungen der Roma in deren Heimatländern liegen. Die Veränderung dieser Situation wird nicht ernsthaft betrieben. Es wird noch Generationen dauern, bis der „Hunger am Rande des Wohlstandes“ (Profil Nr.30 26.7.1999) der Vergangenheit angehört. In der Zwischenzeit gibt es für die Betroffenen mit Sicherheit keine Alternative zum Betteln. Wo immer das auch sein mag.

Die Stadt Fürstenfeld hat bereits versucht, diese Menschen aus ihrer Stadt durch ein Bettelverbot zu vertreiben. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses wieder aufgehoben, weil es rechtswidrig ist. Noch in diesem Monat veranlasst die VinzenzGemeinschaft beim Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen Bettelverbotes des Landes Salzburg. Es soll festgestellt werden, ob es sein darf, dass man Menschen verbietet, ihre Not im öffentlichen Raum kundzutun. Der Verfassungsgerichtshof wird diese Frage hoffentlich im Sinne einer menschlichen Gesellschaft klären.

Für Graz gelten bereits gültige Einschränkungen. Aggressives Betteln und Betteln von Kindern ist verboten. Das muss reichen. Alles andere ist ein Versuch, sich selbst in einer Überflussgesellschaft einzubunkern und notleidende Menschen aus dem engeren Umfeld zu vertreiben. Es kann nicht sein, dass eine Volksbefragung über die Einhaltung eines Menschenrechtes durchgeführt wird dass Menschen, die in überwiegender Zahl in Wohlstand leben, entscheiden, ob armen Menschen verboten werden soll, ihre Not öffentlich zu zeigen.

VinzenzGemeinschaft Eggenberg
Obmann Mag. Peter Pratl
Pfarrer Wolfgang Pucher C.M.

Responses

  1. dROMa-Blog | Weblog zu Roma-Themen | Beschwerde gegen Bettelverbot in Wien says:

    Dezember 17th, 2010 at 20:53 (#)

    [...] Salzburger Klagsantrag wurde im Oktober von der steirischen Vinzenzgemeinschaft Eggenberg und dem Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher [...]