Beschwerde gegen Bettelverbot in Wien
Dezember 17th, 2010 | Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
volksgruppen.orf.at: Nach der Klage gegen das Salzburger Bettelverbot ist auch gegen das in Wien geltende Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde eingebracht worden. In dem Antrag gegen das Verbot von „gewerbsmäßigem Betteln“ in der Bundeshauptstadt beruft sich der Antragsteller auf Missachtung des Grundrechts der Erwerbsfreiheit und zweifelt die Zuständigkeit der Landesregierung an. In Salzburg wird ein Bruch des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens sowie Freiheit der Meinungsäußerung angekreidet. Der VfGH bestätigte gegenüber der APA das Vorliegen der beiden Individualanträge, die im Namen von Privatpersonen eingebracht wurden. Beide seien im Herbst eingelangt, das Vorverfahren laufe. Ausgehend von der durchschnittlichen Verfahrensdauer sei generell im Sommer 2011 mit einer Entscheidung zu rechnen.
Der Salzburger Klagsantrag wurde im Oktober von der steirischen Vinzenzgemeinschaft Eggenberg und dem Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher eingebracht. Eine steirische Anwältin wurde beauftragt, die Beschwerde gegen das Landessicherheitsgesetz im Namen eines slowakischen Bettlers einzubringen. Es könne niemandem verboten werden, seine Not kund zu tun. Auch der Weg, wie jemand seinen Lebensunterhalt bestreite, dürfe nicht eingeschränkt werden. Ein weiterer Kritikpunkt: Es wird kein Unterschied zwischen stillem und aggressivem Betteln gemacht.
Es droht Bettlern in Salzburg eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro oder ersatzweise bis zu eine Woche Haft. Das Erbettelte kann zusätzlich abgenommen werden. Der Schutz der Privatsphäre, die Freiheit der Lebensführung und der Meinungsäußerung seien nicht gewährleistet, so die Kritik der Anwältin der Vinzenzgemeinschaft.
Das Wiener Bettelverbot (vgl. dazu diesen Augenzeugenbericht) stellt gewerbsmäßiges Betteln mit bis zu 700 Euro unter Strafe. Eingebracht wurde die Klage dagegen Ende September, im Juni rechne man mit einem Urteil, erklärte Anwältin Maria Windhager, die eine Wiener Bettlerin vertritt. Die Regelung komme einem gänzlichen Bettelverbot gleich, da das regelmäßige Bitten um Geld praktisch gänzlich untersagt werde. Die Streichung der Bezeichnung „gewerbsmäßig“ wurde daher beantragt. Konkret heißt es dazu im Antrag: „Ein nicht gewerbsmäßiges Betteln ist rein begrifflich nicht denkbar, weil die Bettelei ja stets erfolgt, um das (Über-)Leben des Bettelnden zu sichern.“ Windhager beruft sich auf die Rechte auf freie Erwerbsfreiheit und Achtung des Privatlebens sowie die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Bezüglich des Bettelverbots bestehe außerdem keine der Länder, daher sei das Gesetz kompetenzwidrig.
Die Vinzenzgemeinschaft hat 2007 bereits erfolgreich gegen das Bettelverbot der steirischen Stadt Fürstenfeld geklagt. Der VfGH hob die Verordnung aus formalen Gründen auf. Eine Kommune könne die Landesverordnung nicht verschärfen, hat der Gerichtshof damals laut Pucher argumentiert. Sowohl in Kärnten als auch in der Steiermark und in Niederösterreich gibt es Bestrebungen hinsichtlich eines Bettelverbots.