Weltwoche-Skandal: „Doch kein Verbrecher“
Juli 13th, 2012 | Published in Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht | 1 Comment
Robert Misik zum juristischen Nachspiel des Rassismus-Skandals der „Weltwoche“:
Fest entschlossen, Anzeigen gegen die „Weltwoche“ niederzuschlagen, verrennt sich die Zürcher Staatsanwaltschaft ins Reich der Unlogik. Aber ist schon okay so.
Robert Misik: Dass moralisch verkommenes Verhalten nicht immer gleich juristisch verboten ist, ist für die moralisch Verkommenen seit jeher Quelle ihrer aufgeblasenen Angeberei: Seht her, was wir tun, ist erlaubt, also ist es auch richtig. So feiert man jetzt auch in der Zürcher „Weltwoche“-Redaktion. Das rechtspopulistische Schweizer Wochenblatt wurde gerade gerichtlich exkulpiert: die Anzeigen wegen eines Roma-Titelblattes, das im Frühjahr für einen Skandal (mehr hier, hier, hier und hier) sorgte, wurden jetzt von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt.
Zur Erinnerung: Das Cover zeigte einen Roma-Jungen, der eine (Spielzeug?)-Pistole Richtung Kamera hält, unterschrieben mit reißerischen Titel und Untertitel: „Die Roma kommen. Raubzüge in der Schweiz. Familienbetriebe des Verbrechens.“ Das Foto wurde am Rande eines Slums im Kosovo aufgenommen, hatte also mit der Schweiz überhaupt nichts zu tun. In mehreren deutschsprachigen Ländern setzte es daraufhin Anzeigen, etwa wegen „Verhetzung“ oder „Rassismus“. Die Schweizer Anzeige wurde jetzt zurückgelegt, die zuständige Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte im Radio: „Das Titelbild zusammen mit dem Inhalt des Artikels setzt die Roma nicht als Volk herab.“
Zu solch einer Einschätzung muss man erst einmal kommen. Wenn das tatsächlich die Begründung für die Verfahrenseinstellung ist, dann tut sich die Staatsanwaltschaft damit selbst keinen großen Gefallen, weil sie in ihrem Wunsch, Argumente gegen eine Strafwürdigkeit an den Haaren herbei zu ziehen, verdammt weit ins Reich der Unlogik vordringt. Allein die Formulierung „zusammen mit dem Inhalt des Artikels“ lässt an der Kompetenz der Strafverfolgungsbehörde zweifeln: denn der Inhalt des Artikels irgendwo hinten im Blattinneren tut ja überhaupt nichts zur Sache. Titelbilder, die von hunderttausenden Leuten gesehen werden, führen ein eigenes Leben, und wenn sie vom Inhalt des Artikels, den bloß ein paar hundert oder tausend Käufer lesen, konterkariert – oder „präzisiert“ – werden, dann ist das zwar schön, aber irrelevant.
Und selbstverständlich schürt das Titelblatt Ressentiments gegen „die Roma als Volk“, und nicht bloß gegen einzelne Roma-Familien mit möglicherweise krimineller Verwicklung
. Das ist ja so offenkundig, dass man darüber gar keine Worte verlieren muss.
Zumal gewiss bei der juristischen Beurteilung von journalistischen Grenzgängen dieser Art mit gutem Grund ein hohes Maß an Zurückhaltung angelegt wird. Denn einerseits ist in vielen Ländern rassistische Verhetzung strafbar, andererseits soll das Recht auf Meinungsfreiheit möglichst hohe Hürden gegen Verurteilungen aufziehen. Meinungen, und seien sie auch noch so verdammenswürdig, sind zunächst einmal Meinungen und kein Delikt. In diesem Sinn, aber nur in diesem Sinn, ist die Zurücklegung der Anzeige schon okay.
Wirklich grotesk wird es, wenn Chefredakteur Roger Köppel in hysterischem Überschwang jetzt behauptet, das Titelblatt illustriere „journalistisch präzise“ die Story. Ein Kind, das auf einer Müllkippe im Kosovo mit einer Pistole spielt, illustriert präzise Betrugsaktionen (um die ging es nämlich in der Story) von Roma in der Schweiz? Man muss schon ziemlich gaga sein, um so etwas zu behaupten. Oder eben ein Rechtspopulist, der sich dadurch auszeichnet, dass er völlig sinnfreies Zeug daher redet, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
(Text: Robert Misik, misik.at (CC), taz, 11.7.2012)
Oktober 30th, 2012 at 20:48 (#)
[...] reißerischen Titel für einen Rassismusskandal sorgte (wir berichteten: hier, hier, hier, hier und hier), hat laut Urteil der Schweizer Presserates die Volksgruppe der Roma pauschal diffamiert und in [...]