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Burgenland: Diskriminierendes Polizeischreiben

Mai 8th, 2026  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Offener Antiziganismus der Polizei in Burgenland (Schreiben: Polizei im Bez. Neusiedl am See)Gleichbehandlungsanwaltschaft kritisiert dis­kri­mi­nie­ren­des Polizei­schrei­ben: Das Schrei­ben be­dient his­tori­sche anti­ziga­nis­ti­sche Ste­reo­type. Be­hör­den tra­gen eine be­son­dere his­to­ri­sche Ver­ant­wor­tung.

Wien (OTS) — Ein Schreiben der Po­lizeibehörde Neusiedl warnt die dort an­sässige Be­völ­kerung vor Rom:nja und Sinti:zze. Aus Sicht der Gleich­be­hand­lungs­anwalt­schaft ist ein solches Schreiben vor dem Hinter­grund des gelten­den Dis­krimi­nierungs­schutzes und der his­tori­schen Ver­ant­wortung von Behörden in­adäquat. Im Schreiben der Polizei wird der lokalen Bevöl­kerung unter anderem em­pfohlen, keine Dienst­leistun­gen von Rom:nja in Anspruch zu nehmen, deren selb­ständige Tätigkeit pauschal als un­seriös dis­kredi­tiert wird. Darüber hinaus werden Sicher­heits­empfeh­lun­gen getätigt, die Rom:nja und Sinti:zze als zu Krimi­nalität nei­gende Per­sonen­gruppe darstellen. Die Be­ratungs­erfahrung der Gleich­behand­lungs­an­walt­schaft zeigt, dass viele Rom:nja und Sinti:zze Dis­krimi­nierungs­erfah­run­gen machen, die mit diesem Vorurteil zu­sammen­hängen.

Die EU-Antirassismusrichtlinie bietet umfassenden Dis­krimi­nierungs­schutz. Zudem verbietet das Gleich­behand­lungs­gesetz Rassismus in der Arbeits­welt. Geregelt ist darin auch der Aufbau einer selbst­stän­digen Tätigkeit. Selb­ständig­keit ist eine wichtige Ein­kommens­quelle für zahlreiche in Österreich nieder­gelas­sene Menschen, ebenso wie für Personen, die ihr EU-Frei­zügig­keits­recht nutzen. Das polizei­liche Schreiben weist die Bevöl­kerung dazu an, Dienst­leistun­gen von Rom:nja und Sinti:zze pauschal ab­zu­lehnen.

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft macht auf das Diskri­minie­rungs­potenzial auf­merksam: „Der EuGH hat fest­gestellt, dass öffent­liche Äuße­rungen, die zum Aus­schluss bestimm­ter ethnischer Gruppen vom Arbeitsmarkt führen, als un­mittel­bare Diskriminierung zu qualifizieren sind. Wenn jemand davor warnt, Ge­schäfte mit bestimm­ten Gruppen an Personen ab­zu­schließen, kann das eine An­weisung zur Dis­kriminierung dar­stellen.“  Read the rest of this entry »