Recherche-Stipendium in Deutschland

November 26th, 2020  |  Published in Einrichtungen, Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte

Ran an die Tasten: Recherche-Stipendien für Roma-Themen (Foto: D. Friesenecker/Pixabay)Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt sechs Re­cher­che-Sti­pen­dien zum Thema „Sin­ti_zze und Rom_nja in Deutschland“ aus. Das Ins­titut will damit anregen, das Thema aus men­schen­recht­licher Perspek­tive zu be­arbei­ten.

Die Be­werbung von Sin­ti/Sin­tizze und Ro­ma/Romnja wird be­son­ders be­grüßt. Die Bewer­bungs­frist läuft bis zum 21. De­z. 2020.

Wir geben im Folgenden die Aus­schrei­bung in Aus­zü­gen wieder:

Ziel des Recherche-Stipendiums ist es, rassismus­kritisches Schreiben im Jour­nalis­mus zu fördern und eine be­sondere Sensibilität ge­gen­über Sin­ti_zze- und Rom_nja-be­zo­ge­nen Themen zu schaf­fen, da diese bis­lang häufig fehler­haft oder dis­krimi­nie­rend dar­ge­stellt wer­den. Das Stipendium er­mög­licht den Jour­nalist_innen eine fun­dierte und men­schen­rechtlich quali­fizierte Bericht­erstattung.

Das Recherche-Stipendium des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtet sich an alle (Nach­wuchs-)Jour­na­list_in­nen, die zum Thema Sint_iz­ze und Rom_nja in Deutschland ar­beiten möch­ten. Das Pro­jekt wird durch die Stiftung EVZ gefördert und ist Teil einer um­fassenden Ko­ope­ration mit RomaniPhen. Prämiert werden heraus­ragende Re­cher­che­konzepte für jour­nalis­tische Bei­träge. Ein Betrag in der Höhe von 1.500 Euro soll es den Sti­pen­diat_innen er­mög­lichen, frei von Akquise- und Geld­druck zu recher­chieren. Der Betrag wird nach Fertig­stellung des Beitrags aus­gezahlt. Die Ver­öffent­li­chung kann gedruckt, online (gerne auch als Video­format) oder im Hörfunk er­folgen.

Insgesamt werden sechs Stipendien vergeben, über deren Ver­gabe eine un­ab­hängi­ge Medien-Jury ent­scheidet. Die Jury be­steht aus:

  • Gilda Horvath, Lovara Roma
  • Prof. Dr. Elizabeta Jonuz, Universität zu Köln, Hochschule Hannover
  • Mohamed Amjahid, freier Autor
  • Sabine Seifert, taz
  • Friederike Sittler, Deutschlandfunk Kultur
  • Roxie Thiele-Dogan, IniRromnja

Um die Stipendien können sich Journalist_innen aus den Bereic­hen Print, Online und Hörfunk be­werben, die zum Thema Sint_iz­ze und Rom_nja re­cher­chieren und arbei­ten wollen. An­gespro­chen sind Jour­na­list_in­nen, die in Deutsch­land leben und arbeiten sowie in deutschsprachigen Medien publizieren. Be­werben können sich nur natür­liche Personen (keine Firmen, Redak­tionen, Medien usw.).

Die Teilnahme an einem zweitägigen Seminar zum Thema des Recher­che-Sti­pendiums in Berlin ist aus­drück­lich er­wünscht. Dieses Seminar soll die Sti­pendiat_innen the­matisch und men­schen­rechtlich sensi­bi­li­sieren und ihnen Hilfe­stellungen im rassismus­kritischen Schreiben ge­ben. Zudem bietet das Treffen Ver­netzungs­mög­lich­keiten und Raum, sich über die jeweili­gen Recherche­projekte aus­zu­tauschen. Die Kosten für Anreise und Über­nachtung werden über­nommen. Das Seminar findet an einem Wochen­ende im Februar statt. Sollte auf­grund der Corona-Pan­demie eine Präsenz­veranstaltung nicht möglich sein, so wird das Seminar digital statt­finden.

Nach der Ankündigung und dem Bewerbungsstart haben die Interessent_innen zehn Wochen Zeit, um ihr Recherche­konzept ein­zu­reichen. Die Jury wählt spä­testens sechs Wochen nach Frist­ende die Sti­pen­diat_innen aus. Im An­schluss an das Vor­berei­tungs­seminar haben die Sti­pen­diat_innen vier Mo­nate Zeit, um ihren ferti­gen Beitrag ein­zu­reichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die un­abhängige Nationale Menschen­rechts­institution Deutsch­lands. Es ist ge­mäß den Pariser Prin­zipien der Verein­ten Nationen akkre­ditiert (A-Status). Zu den Auf­gaben des Instituts ge­hö­ren Politik­beratung, Menschen­rechts­bildung, Information und Doku­mentation, an­wen­dungs­orien­tierte Forschung zu menschen­rechtlichen Themen sowie die Zu­sam­men­arbeit mit inter­natio­nalen Or­gani­sationen. Es wird vom Deut­schen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Um­setzung der UN-Be­hinder­ten­rechts­konvention und der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion be­traut wor­den und hat hierfür ent­spre­chende Monito­ring-Stel­len ein­gerichtet.

(Text: Ausschreibung des Deutschen Instituts für Men­schen­rechte)

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