Gleichberechtigung aller Volksgruppen

Oktober 5th, 2009  |  Published in Politik, Recht & Gericht

ParlamentIn mehreren Arbeitssitzungen hat eine Expertengruppe einen Vorschlag für ein neues österreichisches Volksgruppengesetz erarbeitet. Der Vorschlag sieht die Gleichstellung aller Volksgruppen und die Anerkennung der Volksgruppen als eigene juristische Personen vor, wodurch Rechte in Zukunft – durch Vertretungsorganisationen – für die gesamte Volksgruppe und nicht nur für deren Angehörige einklagbar wären. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), der die Ergebnisse vergangene Woche überreicht wurden, habe versprochen, die Empfehlungen den Fraktionsführern im Parlament zu übergeben, sagte Marjan Pipp, Vorsitzender des Österreichischen Volksgruppenzentrums in Wien. Das Volksgruppenzentrum hatte, als Dachverband aller autochthonen Volksgruppen in Österreich, die Erarbeitung des Vorschlags in Auftrag gegeben. Prammer werde dem Vorschlag für ein neues Volksgruppengesetz im Parlament „eine Bühne bieten“ und alle Parteien dazu einladen. Laut Prammer gehe es nicht darum, den Entwurf den Bereichssprechern zu präsentieren, sondern sie wolle die Diskussion auf Fraktionsebene „anmoderieren“. Das Bundeskanzleramt hat eine Enquete zu diesem Thema für November angesetzt. Auch das Regierungsprogramm der SPÖ-ÖVP-Koalition sieht eine Modernisierung der Gesetzeslage vor.

„Minderheiten befinden sich in einem Schrumpfungsprozess“, erläuterte der frühere Zweite Nationalratspräsident Heinrich Neisser (ÖVP) die Hintergründe des Expertenvorschlags, „daher muss man etwas tun, um die Volksgruppen zu bewahren“. Auch für Neisser stellt die Volksgruppenpolitik „eine genuine Aufgabe des Parlaments“ dar. Der Expertengruppe gehörten u.a. Maria Berger, ehemalige Justizministerin (SPÖ) und künftige Richterin am Europäischen Gerichtshof, oder die Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, Dieter Kolonovits und Theo Öhlinger an. Berger erläuterte, dass es insbesondere auch um aktive Förderungsmaßnahmen gehe. Die Schaffung eines eigenen Förderungsfonds würde transparente Richtlinien gewährleisten. Auch „angemessene finanzielle Mittel“ sollen demnächst einklagbar sein.

In Österreich sind derzeit sechs „autochthone Volksgruppen“ anerkannt: Tschechen und Slowaken (Wien und Niederösterreich), Roma, Kroaten und Ungarn (Burgenland), Slowenen (Kärnten und Steiermark). „Im Staatsvertrag sind jedoch nur Slowenen und Kroaten explizit erwähnt und genießen daher den besonderen Schutz des Staatsvertrags. Mit dem neuen Volksgruppenrecht soll für alle Volksgruppen der gleiche Schutzstatus geschaffen werden“, fasst die Wiener Zeitung die Rechtslage zusammen. Die Änderung der Bundesverfassung sieht auch eine allgemeine Definition von Volksgruppen vor: Diese seien „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und über mehrere Generationen ansässigen Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigener Kultur“.

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