Aus dem Rassismus-Report 2016 (2)

März 23rd, 2017  |  Published in Rassismus & Menschenrechte

PolizeiZara-Report, S. 40f.:
Beschimpfung als „Scheiß-Z*“

Im März wird Frau D. von einem Roma-Verein wegen eines ras­sis­ti­schen Vor­falls zur Bera­tung an ZARA ver­wiesen: Frau D., die Romni ist, lebt im Burgenland. Auf­grund einer An­zeige gegen ihren Lebens­gefährt­en fahren mehrere Polizei­wagen vor dem Ein­gang des Geschäfts vor, in dem Frau D. und ihr Lebensgefährte ge­rade Ein­käufe er­ledigt ha­ben. Die Poli­zis­ten/.in­nen for­dern den Lebens­gefähr­ten auf, sich neben seinen Wagen zu stel­len, legen ihm Hand­schellen an und neh­men ihn fest. Frau D. ist Zeugin der Fest­nahme und sehr erschrocken über diese Polizei­aktion. Sie beteuert mehr­mals, dass es keinen Grund gibt, ihren Lebens­gefährten fest­zu­nehmen und ver­sucht, mit den Beam­ten/-in­nen zu reden. Einer der Polizisten drängt Frau D. darauf­hin zur Seite und be­schimpft sie dabei mit „Scheiß-Z*! Halt die Goschn, was wüllst jetzt!“.

Frau D. ist zu­tiefst be­stürzt, von einem Exekutiv­beamten im Zuge einer Amts­handlung auf diese ver­letzen­de und rassis­ti­sche Wei­se beschimpft zu wer­den. Mit Unter­stützung von ZARA bringt Frau D. wegen der Be­schimpfung eine Richt­linien­beschwerde bei der zu­stän­di­gen Dienst­stelle ein. Weiters er­stat­tet sie bei der Staats­anwalt­schaft Anzeige wegen quali­fi­zier­ter Beleidigung auf­grund der ethnischen Herkunft. Nach Prüfung der Beschwerde stellt die Polizei­behörde einen Ver­stoß gegen die Richt­linien­ver­ord­nung fest und ent­schuldigt sich in ihrem Ant­wort­schrei­ben bei Frau D. Im Herbst findet wegen der Belei­di­gung ein Strafverfahren gegen den Po­lizisten statt. Die Belei­di­gung wird von zwei wei­teren Per­sonen, darunter befin­det sich einer der bei der Amts­handlung an­wesen­den Polizisten, bestätigt, das Urteil endet al­ler­dings mit einem Freispruch. Frau D. erfährt, dass die zustän­dige Staats­anwalt­schaft ein Rechts­mittel gegen das Urteil erho­ben hat. Das Urteil ist zu Redak­tions­schluss daher noch nicht rechts­kräftig.

(Aus: Zara: Rassismus-Report 2016, S. 40f.)

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