Aus dem Rassismus-Report 2016 (2)
März 23rd, 2017 | Published in Rassismus & Menschenrechte
Zara-Report, S. 40f.:
Beschimpfung als „Scheiß-Z*“
Im März wird Frau D. von einem Roma-Verein wegen eines rassistischen Vorfalls zur Beratung an ZARA verwiesen: Frau D., die Romni ist, lebt im Burgenland. Aufgrund einer Anzeige gegen ihren Lebensgefährten fahren mehrere Polizeiwagen vor dem Eingang des Geschäfts vor, in dem Frau D. und ihr Lebensgefährte gerade Einkäufe erledigt haben. Die Polizisten/.innen fordern den Lebensgefährten auf, sich neben seinen Wagen zu stellen, legen ihm Handschellen an und nehmen ihn fest. Frau D. ist Zeugin der Festnahme und sehr erschrocken über diese Polizeiaktion. Sie beteuert mehrmals, dass es keinen Grund gibt, ihren Lebensgefährten festzunehmen und versucht, mit den Beamten/-innen zu reden. Einer der Polizisten drängt Frau D. daraufhin zur Seite und beschimpft sie dabei mit „Scheiß-Z*! Halt die Goschn, was wüllst jetzt!“.
Frau D. ist zutiefst bestürzt, von einem Exekutivbeamten im Zuge einer Amtshandlung auf diese verletzende und rassistische Weise beschimpft zu werden. Mit Unterstützung von ZARA bringt Frau D. wegen der Beschimpfung eine Richtlinienbeschwerde bei der zuständigen Dienststelle ein. Weiters erstattet sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen qualifizierter Beleidigung aufgrund der ethnischen Herkunft. Nach Prüfung der Beschwerde stellt die Polizeibehörde einen Verstoß gegen die Richtlinienverordnung fest und entschuldigt sich in ihrem Antwortschreiben bei Frau D. Im Herbst findet wegen der Beleidigung ein Strafverfahren gegen den Polizisten statt. Die Beleidigung wird von zwei weiteren Personen, darunter befindet sich einer der bei der Amtshandlung anwesenden Polizisten, bestätigt, das Urteil endet allerdings mit einem Freispruch. Frau D. erfährt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben hat. Das Urteil ist zu Redaktionsschluss daher noch nicht rechtskräftig.
(Aus: Zara: Rassismus-Report 2016, S. 40f.)