Wels: Campierverbot illegal, aber in Kraft
November 11th, 2014 | Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Der Welser Gemeinderat hat am 18. November 2013 mit schwarz-blauer Mehrheit beschlossen, das Campieren auf dem Welser Messegelände zu verbieten. Das Verbot richtet sich gezielt gegen Roma und Sinti, die bisher jedes Jahr ein paar Tage dort campiert und dafür eine Gebühr entrichtet haben. Nach dem Beschluss hagelte es Proteste (mehr hier), das Messe-Präsidium kündigte sogar an, sich der Verordnung zu widersetzen und weiterhin Roma-Gruppen aufzunehmen, bis ein Ersatzplatz gefunden ist. SP-Bürgermeister Peter Koits schaltete die Gemeindeaufsicht des Landes Oberösterreich ein. Die städtische Verordnung wurde von Landesseite daraufhin am 8. April aus mehreren Gründen für rechtswidrig erklärt. Zum einen seien die bisherigen 18 Aufenthalte von Roma und Sinti, von punktuellen Ausnahmen abgesehen, stets problemlos verlaufen. Es liege daher im Zusammenhang mit campierenden Gruppen bei der Messehalle kein Missstand vor, der eine ortspolizeiliche Regelung rechtfertigen würde. Zum anderen stellte das Land fest, dass die Welser Verordnung eine „nicht zulässige Ungleichbehandlung“ darstelle, weil sich das Verbot gegen das Campieren von Roma und Sinti richte, das Campieren anderer Gruppen, etwa im Rahmen von Jahrmärkten, Zirkussen oder Messen, jedoch weiterhin gestattet sei.
Obwohl das Verbot also bereits vor Monaten für rechtswidrig erklärt wurde, ist es unverändert in Kraft. Die oberösterreichische Landesregierung könnte die unzulässige Verordnung aufheben bzw. eine Änderung beschließen, der dazu nötige Antrag lässt aber sei einem Jahr auf sich warten. Der ressortzuständige SPÖ-Landesrat Reinhold Entholzer hat bislang keinen solchen Antrag eingebracht. Die Grünen haben jetzt eine schriftliche Anfrage zur Causa angekündigt. SP-Landesgeschäftsführer Peter Binder verweist gegenüber dem Standard auf neue Pläne in Wels: „In seiner Sitzung am 20. Oktober 2014 hat der Welser Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass ein eigener Caravan- und Wohnwagen-Campingplatz errichtet werden soll.“ Die rechtswidrige Verordnung ist allerdings nach wie vor in Kraft.
(dROMa)