Acht Schuldsprüche nach Bischofshofen

August 26th, 2014  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Parkplatz bei der Sprungschanze in BischofshofenIn der Nacht zum 3. September 2013 griffen rund zwanzig Personen in Bischofshofen eine Gruppe durchreisender Sinti bzw. Roma an, die mit ihren Wohnwägen legal auf dem Schanzenareal campierten. Der Mob hatte sich via Facebook zum Angriff verabredet. Dort war von „Molotov-Cocktails“ die Rede, die ins Roma-La­ger gewor­fen wer­den sollten, und „das Drecksgesindel ge­hört aus­ge­rottet“, stand dort zu lesen; ein Beteiligter habe sogar die „Endlösung“ verlangt. Auf dem Schanzen­gelände flogen schließlich Steine, es kam zu Drohungen und Beschimpfungen, und an einigen Wohnwägen entstanden Sachschäden. Verletzt wurde dank des Eingreifens der Polizei allerdings niemand.

Zwölf Personen aus dem Pongau konnten ausgeforscht werden. Am 30. Juli wurden nun sieben Beschul­digte wegen Verhetzung zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von drei bzw. vier Monaten verurteilt. Ein 21-Jäh­riger wurde außer­dem wegen „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen“ verurteilt. Der Schuld­spruch gegen den Jüngsten erfolgte unter Vorbe­halt der Strafe mit einer drei­jäh­rigen Probezeit, weil er zur Tatzeit noch jugendlich war. Vergan­gene Woche gab es nun einen weiteren Schuldspruch. Der 24-jäh­rige Mann erhielt drei Mo­nate Haft auf Bewäh­rung. Er war am eigent­lichen Prozess­tag im Juli nicht vor Gericht erschienen.

(dROMa)

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