Acht Schuldsprüche nach Bischofshofen
August 26th, 2014 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
In der Nacht zum 3. September 2013 griffen rund zwanzig Personen in Bischofshofen eine Gruppe durchreisender Sinti bzw. Roma an, die mit ihren Wohnwägen legal auf dem Schanzenareal campierten. Der Mob hatte sich via Facebook zum Angriff verabredet. Dort war von „Molotov-Cocktails“ die Rede, die ins Roma-Lager geworfen werden sollten, und „das Drecksgesindel gehört ausgerottet“, stand dort zu lesen; ein Beteiligter habe sogar die „Endlösung“ verlangt. Auf dem Schanzengelände flogen schließlich Steine, es kam zu Drohungen und Beschimpfungen, und an einigen Wohnwägen entstanden Sachschäden. Verletzt wurde dank des Eingreifens der Polizei allerdings niemand.
Zwölf Personen aus dem Pongau konnten ausgeforscht werden. Am 30. Juli wurden nun sieben Beschuldigte wegen Verhetzung zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von drei bzw. vier Monaten verurteilt. Ein 21-Jähriger wurde außerdem wegen „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen“ verurteilt. Der Schuldspruch gegen den Jüngsten erfolgte unter Vorbehalt der Strafe mit einer dreijährigen Probezeit, weil er zur Tatzeit noch jugendlich war. Vergangene Woche gab es nun einen weiteren Schuldspruch. Der 24-jährige Mann erhielt drei Monate Haft auf Bewährung. Er war am eigentlichen Prozesstag im Juli nicht vor Gericht erschienen.
(dROMa)