Hintergrund: Zwangsräumungen in Serbien
Oktober 22nd, 2010 | Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Wiederholt haben wir von der Zwangsräumung und vom Abriss von Roma-Siedlungen in Belgrad berichtet (mehr hier, hier, hier, hier oder hier). Aus aktuellem Anlass bringen wir Ihnen einige (allgemeine, politische und rechtliche) Hintergrundinformationen, die wir zwei Berichten von Amnesty International (hier und hier) entnommen haben:
In Serbien sind tausende Roma dem Risiko einer Zwangsvertreibung ausgesetzt. Grund dafür sind international finanzierte Infrastrukturprojekte, die demnächst umgesetzt werden. Die serbische Regierung (…) hat sich verpflichtet, die Bereitstellung von angemessener Unterkunft für die Roma-Gemeinschaften prioritär zu behandeln. Die Realität sieht anders aus. Während fast alle Roma in Serbien Diskriminierung erfahren, wird den BewohnerInnen der informellen Siedlungen nicht nur das Recht auf adäquates Wohnen verwehrt, vielfach werden sie auch anderer Menschenrechte betrogen, wie dem Recht auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit. In Serbien leben zwischen 450.000 bis 800.000 Roma. Schätzungsweise 100.000 Roma leben in Belgrad. Ein Drittel davon lebt in einer der circa 147 informellen Siedlungen, wo sie Gefahr laufen, daraus vertrieben zu werden. Zwangsumsiedlungen von Roma werden in Belgrad seit 2000 meist als Ad-hoc-Aktionen durchgeführt. Die Zeit zwischen der Benachrichtigung und der tatsächlichen Räumung beträgt ein Monat bis sechs Wochen. Die BewohnerInnen erhalten keine offizielle Information sondern lediglich ein Dokument, damit wissen sie, dass ihre Siedlung geräumt wird.
Das Völkerrecht sieht vor, dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, und nur dann, wenn zuvor in ernst gemeinten Konsultationen mit den betroffenen Gemeinden alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden. In diesem Fall müssen die Behörden die Betroffenen mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf schriftlich über die Räumung in Kenntnis setzen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass niemand durch eine Zwangsräumung obdachlos wird oder in deren Folge eine anderweitige Menschenrechtsverletzung erleidet. Das schließt den Zugang zu Rechtsmitteln, wie z.B. die Bereitstellung angemessener Entschädigungsmechanismen, ein. Die serbische Regierung hat die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Behörden in Belgrad in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht handeln.
Ein Teil der heute in Belgrads Roma-Siedlungen ansässigen Familien sind in den letzten Jahren aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten in ihre Heimat Serbien abgeschoben worden. Viele von ihnen stammen aus dem südlichen Teil des Landes, hatten diese Region in den 1990er Jahren aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch verlassen. Da sie um die armseligen Wohnbedingungen und den Mangel an Berufschancen an ihren Heimatorten wussten, schlossen sie sich nach ihrer Rückkehr nach Serbien den in informellen Siedlungen in Belgrad lebenden Roma-Gemeinschaften an. Die Belgrader Stadtverwaltung plant nun, alle informellen Roma-Siedlungen in der Stadt abzureißen, hat bisher allerdings kein nachhaltiges Konzept zum Schutz der Menschenrechte der BewohnerInnen dieser Siedlungen vorgestellt. Folglich leben diese in ständiger Angst, Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen zu werden.
(Text: amnesty.at bzw. amnesty.de)