Januar 10th, 2013 |
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Frauenrechte, Rassismus & Menschenrechte
In Rumänien hat eine rechtsextreme Gruppierung Roma-Frauen eine finanzielle Belohnung in Aussicht gestellt, wenn sie sich im Jahr 2013 sterilisieren lassen. Die Organisation NAT88 aus Timișoara verspricht jeder Roma-Frau eine Belohnung von 300 Leu (ca. 70 Euro), wenn sie einen Nachweis für die erfolgreiche Durchführung des Eingriffs vorlegt. Die Sterilisierung, die von der Gruppierung u.a. mit angeblichen „gewaltsamen Angriffen“ von Roma auf die Mehrheitsbevölkerung begründet wird, beruhe auf Freiwilligkeit, betonte NAT88 (die Zahl 88 steht im Neonazi-Code für „HH“, „Heil Hitler!“ – H ist der achte Buchstabe des Alphabets). NAT88 fordert zudem „eine Lösung des Zigeunerproblems mit dem Ziel, das rumänische genetische Erbe zu erhalten“.
In einer gemeinsamen Aussendung haben Menschenrechts-Organisationen heute gegen den rassistischen Sterilisierungs-Aufruf, der ganz offen auf eine Dezimierung der ethnischen Minderheit abzielt, protestiert: „Die Sterilisierung von Frauen einer bestimmten ethnischen Gruppe ist ein ernster Angriff auf diese Gruppe und die Gesellschaft als Ganzes, unabhängig von der Form, wie dies propagiert wird“, erklären das Elie-Wiesel-Institut, die Roma-NGO Romani Criss und das Zentrum für den Kampf gegen Antisemitismus (MCA Romania). Die Website der rechtextremistischen Gruppierung wurde inzwischen vom Netz genommen.
(dROMa-Red.)
Januar 10th, 2013 |
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Dokumente & Berichte, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
„Im Namen der Republik“: Bettelverbot in der Steiermark als verfassungswidrig aufgehoben
Hier das Urteil des Verfassungsgerichtshofs im vollen Wortlaut (PDF)
VfGH, 10.1.2013 (PDF): Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelungen zum Bettelverbot in der Steiermark als verfassungswidrig aufgehoben. Anlass für das Verfahren war ein entsprechender Antrag eines Bettlers. Zur Frage der Bettelverbote in den einzelnen Bundesländern wurden beim Verfassungsgerichtshof schon mehrere Verfahren (Salzburg, Oberösterreich, Wien und Kärnten) durchgeführt. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass er keine Bedenken gegen Regelungen hat, die bestimmte Formen der Bettelei (etwa aufdringliches oder gar aggressives Betteln oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen) verbieten. Ein Bettelverbot ohne Ausnahme jedoch ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention.
In der Steiermark besteht ein solches Bettelverbot ohne Ausnahme. Dass Gemeinden die Möglichkeit haben, in „Erlaubniszonen“ das Betteln zu gestatten, ändert daran nichts. Die Einrichtung solcher Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Das Gesetz sieht also ein absolutes Bettelverbot vor. Die entsprechende Regelung im Steiermärkischen Landes‐Sicherheitsgesetz ist daher verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat weiters entschieden, keine Reparaturfrist zu geben, sondern die Vorgängerregelung des Landes‐Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält jedoch kein absolutes Bettelverbot.
(Presseinformation vom 10.1.2013, Zl. G 64/11 – PDF)
Siehe dazu etwa auch: Read the rest of this entry »