Novelle des Volksgruppengesetzes beschlossen

Juli 14th, 2026  |  Published in Politik, Recht & Gericht

Parlament in Wien (Foto: Manfred Werner/WikiCommons, CC)Parlamentskorrespondenz vom 7.7.2026: Auf den Tag genau vor 50 Jahren, am 7. Juli 1976 wurde das Volks­gruppen­gesetz vom Nationalrat ver­ab­schiedet. Am Jubi­läums­tag werden nun alle sechs autoch­thonen Volks­gruppen in Österreich ver­fas­sungs­recht­lich ab­ge­sichert. Die Gesetzes­änderun­gen sollen außer­dem der Sicherung der zwei­sprachi­gen Gerichts­bar­keit in Kärnten dienen. Die Novelle des Volks­gruppen­gesetzes wurde als erster Punkt der Tages­ordnung der heuti­gen Plenar­sitzung mit den Stimmen der Regie­rungs­parteien sowie der Grünen und somit der not­wendi­gen Zwei­drittel­mehr­heit be­schlos­sen. Die FPÖ sieht die Reform als Privile­gie­rung der Volks­gruppen und nicht im Sinne der Mehr­heits­bevöl­ke­rung.

Verfassungsrechtliche Absicherung der sechs Volks­gruppen

Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autoch­thonen Volks­gruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volks­gruppen­gesetz genannt, ab­gesi­chert durch eine Ver­fas­sungs­bestim­mung. Konkret sind das die kroatische Volks­gruppe, die slowenische Volks­gruppe, die ungarische Volks­gruppe, die tschechische Volks­gruppe, die slowakische Volks­gruppe und die Volks­gruppe der Roma. Außer­dem wird die Regierung dazu ver­pflichtet, dem National­rat jährlich einen um­fassen­den Bericht über die Lage der Volksgruppen vor­zu­legen, samt Stel­lung­nahme­recht der Volks­gruppen­beiräte. Mit einem Ab­änderungs­antrag wurden im Plenum noch redak­tio­nelle Versehen aus­ge­bessert.

Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichts­bar­keit in Kärnten soll das Be­zirks­gericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Be­zirks­gerichte Bleiburg und Bad Eisen­kappel mit jenem in Völkermarkt zu­sam­men­gelegt werden. Hinter­grund dafür ist, dass für die kleinen Bezirks­gerichte keine slowenisch spre­chenden Rich­terin­nen bzw. Richter mehr ge­funden werden kön­nen. Statt­dessen sollen nun an den Gerichts­stand­orten Klagenfurt und Völkermarkt eigene Gerichts­abtei­lun­gen und zwei­sprachige Kom­petenz­zentren ein­gerich­tet werden. Gerichts­tage an den bis­herigen Stand­orten bleiben er­halten. Um genü­gend zwei­sprachiges Personal sicher­zustellen wird ergän­zend zum Gerichts­organi­sations­gesetz auch das Richter- und Staats­anwalt­schafts­dienst­gesetz geändert. Die Novelle erhielt eben­falls mehr­heitli­che Zustim­mung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Bei Aus­wahl­verfahren für die Richter­aus­bildung sollen Bewer­berin­nen und Bewerber be­vor­zugt werden können, die auch die zweite Amts­sprache des Gerichts­sprengels be­herr­schen.

FPÖ gegen Schließung von Bezirksgerichten

„Hände weg von den Bezirksgerichten“, sagte Michael Schilch­egger (FPÖ). Hinter dem Deck­mantel der Volks­gruppen­förderung würden Bezirks­gerichte ge­schlossen werden, meinte er zu der aus seiner Sicht „himmel­schreien­den Un­gerech­tig­keit gegen­über der Bevöl­kerung“. Er stellte in Frage, ob die Schlie­ßung von Bezirks­gerichten über­haupt rechts­konform sei. [...] Die Neuregelung der Volksgruppen-Definition sei „irre­führend“, sagte der FPÖ-Man­datar. Die „Sonder­vorteile“ und „Privilegien“ seien „absurd“. Die Ge­setzes­novelle würde dem Schutz von Parti­kular­interes­sen dienen und sei nicht im Interesse der Mehr­heits­bevöl­kerung. Dass Richter­amts­anwär­terin­nen und -anwärter mit ent­spre­chen­den Sprach­kennt­nissen einen Vorzug in ganz Kärnten und der Steiermark be­kommen sollen, stehe nicht im Ver­hältnis zum his­tori­schen Siedlungs­gebiet der Kärntner Slowenen.

Sein FPÖ-Fraktionskollege Christian Ragger meinte, die Bevöl­kerung würde die Zu­sam­men­legung von Bezirks­gerich­ten gar nicht wollen. Die Kärntner Slowenen würden „miss­braucht“ werden, um das Vorhaben um­zu­setzen. Von Gernot Darmann (eben­falls FPÖ) kam der Vorwurf, es würde ein falsches Bild über ver­meint­lich „Minder­berech­tigte“ ge­zeichnet werden. Es handle sich bei den Kärntner Slowenen um eine „best­aus­ge­stat­tete“ Volksgruppe, so Darmann. Was ihnen an Rechten ge­bühre, sei bereits ver­fassungs­recht­lich garan­tiert. Die deutsch­sprachige Minder­heit in Slowenien sei im Vergleich nicht so gut ge­stellt.

ÖVP: Schrittweise Verbesserungen mit Fokus auf Sprache und Kultur

Minderheitenschutz müsse immer weiter ent­wickelt werden, meinte ÖVP-Ab­geordnete Agnes Totter in Erin­ne­rung an das Jubiläum. Das Volks­gruppen­gesetz sei schon damals ein Meilen­stein ge­wesen, da die Volks­gruppen­rechte erst­mals um­fassend gesetzlich ge­regelt wurden. Sie seien Schritt für Schritt weiter aus­gebaut und die Sicht­bar­keit der Volksgruppen erhöht worden. Totter betonte auch, dass die Volks­gruppen­an­gele­gen­hei­ten im Ver­fassungs­aus­schuss des Nationalrats be­handelt werden. Volks­gruppen­politik sei keine Rand­materie. Der Weg der schritt­weisen Ver­besserung werde fort­gesetzt. Die wich­tigste Aufgabe sei die Weiter­gabe von Sprache und Kultur, meinte die ÖVP-Ab­geord­nete. Sie gab sich zu­ver­sicht­lich, dass es bald eine Lösung zur Errich­tung einer Volks­gruppen­schule ge­funden werde. Ebenso wie Johanna Jachs (ÖVP) kriti­sierte sie die Erst­rede seitens der FPÖ. Sie grenze fast an eine Miss­achtung der Volks­gruppen und sei dem Haus nicht würdig, meinte Jachs. Sie betonte, dass es zu keinen Schlie­ßungen, son­dern zu Res­sour­cen­bünde­lung komme. Dass es gut sei, dass kein Bezirks­gericht ge­schlos­sen werde, sagte auch Gabriel Obernosterer (ÖVP). Die Rechte würden im Grunde ge­nommen be­stehen bleiben.

SPÖ: Dialog mit den Volksgruppen soll aus­ge­baut werden

Die ausdrückliche Nennung der sechs Volksgruppen sowie deren Ab­siche­rung im Ver­fassungs­rang er­achtet Pia Maria Wieninger (SPÖ) als wichti­gen Schritt für lang­fristige Rechts­sicher­heit. Die Lösung zur zwei­sprachigen Gerichts­barkeit sei not­wendig, weil es schwie­rig sei, Personal zu finden. Die Novelle des Volks­gruppen­gesetzes löse nicht alle offe­nen Fragen, aber sei ein wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung. Gute Gesetze müssten sich weiter­ent­wickeln, meinte sie. Die Reform sei in einem kon­struktiv­en Austausch mit den Volksgruppen ent­standen. Der Weg des Dialogs soll mit dem „Volks­gruppen­forum“ fort­gesetzt werden, er­läuterte die SPÖ-Ab­geord­nete. Sabine Schatz (eben­falls SPÖ) hob positiv hervor, dass der Volks­gruppen­bericht künftig nicht nur mehr auf die För­derun­gen re­duziert sei. Da die Volks­gruppen nach wie vor mit Dis­kriminie­rung kon­frontiert seien, sei es ein „beschä­mendes Signal“ ihnen zu sagen, dass Minder­heiten­rechte egal seien, meinte Schatz in Richtung FPÖ. Die dem jahr­zehnte­langen Spar­druck geschul­dete Zu­sammen­legung der Bezirks­gerichte soll den Erfolg der Gesetzes­novelle nicht min­dern, meinte SPÖ-Man­data­rin Selma Yildirim (SPÖ).

NEOS für Ausbau der Kultur- und Sprach­an­ge­bote in ganz Ös­ter­reich

Ein klares Bekenntnis für eine Gesellschaft, in der die Sprache und Kultur der Volksgruppen über­all in Österreich gleich­wertig Platz finde, kam von Michael Bernhard (NEOS). Im letzten halben Jahr­hundert sei in der Volks­gruppen­politik nur wenig weiter­ge­gangen, meinte er. Die Auf­zählung aller Volks­gruppen und die verfassungs­rechtliche Ver­ankerung sei mehr als ein Symbol. Er betonte, dass die Neuerung, wo­nach die Volks­gruppen im neuen Bericht Stellung neh­men können, auf eine Initiative der Grünen zurück­gehe. Der zwei­sprachige Zugang zur Gerichts­barkeit mag als Kleinig­keit er­scheinen, sei aber ein Grund­recht der slowe­nischen Volks­gruppen­ange­höri­gen in Kärnten, be­tonte Bernhard. Noch nicht im Volks­gruppen­gesetz ent­halten, aber den NEOS sehr wichtig sei, dass sich Kultur und Sprachen der Volks­gruppen im gesam­ten Gebiet der Republik weiter­ent­wickeln können. Die heutige Realität zeige, dass es nicht mehr autochthone Sied­lungs­gebiete gebe, sondern junge Volks­gruppen­ange­hörige in größere Städte ziehen. Dort sollte es ein ent­sprechen­des Angebot – etwa eine Volks­gruppen­schule in Wien – geben. In Richtung FPÖ sagte er, man erkenne die Stärke einer demo­krati­schen Gesell­schaft darin, wie sie mit den Schutz­rechten einer Minder­heit umgehe.

Grüne sehen trotz Verbesserungen weiteren Re­form­bedarf

Auch Olga Voglauer (Grüne) kritisierte die FPÖ-Rede­beiträge und meinte, an Gesetzen wie dem Volks­gruppen­gesetz zeige sich der Charak­ter der Republik. Demokratie zeige sich dort, wo Menschen ver­schieden seien dürfen, ohne weniger dazu­zu­gehören. Die Ge­setzes­änderun­gen sieht sie als Ver­besserun­gen im Sinne der Sicht­barkeit, Trans­parenz und Rechts­sicher­heit. Das Parlament sollte die Minder­heiten aber nicht nur dann sehen, wenn prekäre Situa­tionen an­stehen, etwa wenn Gerichte nicht mehr besetzt wer­den können, so Voglauer. Die Novelle sei also noch weit weg vom eigent­li­chen Ziel eines um­fas­senden Volks­gruppen­rechtes. Dafür brauche es mehr Teilhabe und mehr Ein­bindung und Selbst­ver­ständ­lich­keit der Volks­gruppen­sprachen. Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass es wichtig sei, nicht nur über Volksgruppen zu sprechen, son­dern mit ihnen. Die zwei­sprachige Gerichts­barkeit sollte die Regel sein und nicht die Aus­nahme, sagte sie außer­dem.

Ministerinnen Bauer und Sporrer: Novelle soll An­er­ken­nung stärken und zwei­spra­chige Justiz ab­sichern

Die für die Volksgruppen-Agenden zuständige Ministerin Claudia Bauer sieht die Ver­ankerung der Volksgruppen im Ver­fas­sungs­rang als klares Zeichen der An­erken­nung, des Respekts und der Sicht­barkeit und das Jubiläum als Auftrag, nach vorne zu blicken. Die Volks­gruppen seien ein un­ver­zicht­barer Teil der öster­reichi­schen Identität. Es gelte, die recht­lichen Rahmen­bedin­gungen so zu schaffen, dass die Volksgruppen lebendig bleiben können, sagte Bauer. Das „Volksgruppen­forum“ werde sie ein­richten, um in einem struk­turellen Dis­kussions­rahmen über Ver­besserun­gen zu sprechen.

Justizministerin Anna Sporrer erklärte, dass die Lösung zur zwei­sprachi­gen Gerichts­barkeit in Kärnten in enger Zu­sammen­arbeit zwischen Bund, Ländern und Volks­gruppen er­arbei­tet wurde. Sie sei durch den demo­gra­phi­schen Wandel faktisch not­wendig geworden, um das Recht, die slowe­nische Sprache vor Behörden und Gerichten zu ver­wenden, weiter­hin um­zusetzen. Durch die Ein­richtung der Kom­petenz­zentren sollen die Volks­gruppen­ange­hörigen künftig auch Rechts­auskünfte in ihrer Erstsprache er­halten können. [...]

(Text: Parlamentskorrespondenz (fan), Nr. 695 , 7.7.2026, CC BY 4.0)

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