Deutschland beschließt Aufarbeitungskommission
Juli 13th, 2026 | Published in Einrichtungen, Geschichte & Gedenken, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Wissenschaft
Unrecht gegen Sinti und Roma nach 1945: Deutsches Bundeskabinett beschließt Einrichtung einer Aufarbeitungskommission
Das deutsche „Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 die Einsetzung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach 1945 beschlossen“, meldet das deutsche Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website. „Auf Grundlage dieses Kabinettsbeschlusses wird der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Michael Brand, die Mitglieder der Kommission auswählen und ernennen.“ Die Kommission wird das historische Unrecht nach 1945 wissenschaftlich erfassen und dokumentieren. Dazu sollen unter Auswertung bisheriger Erkenntnisse auch eigene wissenschaftliche Studien, Anhörungen und Interviews mit Betroffenen und Angehörigen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden in einem Abschlussbericht vorgelegt werden, in dem auch Empfehlungen der Kommission an Politik und Gesellschaft ausgesprochen werden.
Eine Geschäftsstelle bei der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wird die neue Aufarbeitungskommission unterstützen; für die Mittel der Geschäftsstelle kommt der Beauftragte auf. Mit der Installierung der Aufarbeitungskommission setzt die deutsche Bundesregierung nun die Empfehlung einer fraktionsübergreifenen Entschließung des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 2023 (Drucksache 20/9779) um. Darin hatte der Bundestag die Empfehlung des umfassenden Abschlussberichts der Unabhängigen Kommission Antiziganismus um, die 2019 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer eingesetzt worden war.
Michael Brand sieht die Einsetzung der Kommission als einen „längst überfälliger Schritt für Sinti und Roma und zugleich für unsere gesamte Gesellschaft“:
Denn Aufarbeitung und Erinnern helfen gegen noch immer vorhandene Vorurteile und zeigen Wege im gemeinsamen Kampf gegen strukturelle Diskriminierung auf. Die Bundesregierung bleibt diesem Ziel verpflichtet und wird ihren Beitrag dazu leisten, dass Sinti und Roma in Deutschland die Anerkennung und Empathie erhalten, die ihnen nach dem schrecklichen Unrecht des Völkermords und als aktiven Teil unseres Landes seit Jahrhunderten gebührt. Für ein stärkeres Miteinander und Respekt bleiben Aufarbeitung und Erinnerung unerlässlich. Die Kommission ist auch Beleg dafür, dass unser Rechtsstaat sich der Verantwortung bewusst bleibt. Die Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis jahrzehntelangen Engagements deutscher Sinti und Roma, insbesondere des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Auf diesem Erfolg können wir gemeinsam aufbauen.
Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die Einsetzung der Aufarbeitungskommission und äußert die Erwartung, dass der Zentralrat sowie das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in die Aufarbeitung einbezogen werden. Der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, erklärt:
Erstmals wird das Unrecht, das Sinti und Roma nach dem Holocaust weiter in beiden deutschen Staaten angetan wurde, die jahrzehntelange Verweigerung von Entschädigung, die fortgesetzte polizeiliche Sondererfassung und die Ausgrenzung der Überlebenden und ihrer Nachkommen, umfassend und systematisch aufgearbeitet. Bundespräsident Steinmeier hat dies als ‚Zweite Verfolgung‘ im Jahr 2022 öffentlich anerkannt und die Minderheit der Sinti und Roma um Vergebung gebeten. Aus dieser Anerkennung muss nun nachträglich Gerechtigkeit werden.
Der Zentralrat verweist in seiner Aussendung auf die Notwendigkeit, die relevanten Aktenbestände zu sichern, erschließen und zugänglich zu machen. Im Besonderen nennt der Zentralrat die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs in den Wiedergutmachungsverfahren, die wissenschaftlich zu untersuchen sei.
(Text: dROMa-Red.)
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