Deutschland beschließt Aufarbeitungskommission

Juli 13th, 2026  |  Published in Einrichtungen, Geschichte & Gedenken, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Wissenschaft

Bundesbeauftragter Michael Brand  im Bundestag, 2019 (Foto: Olaf Kosinsky [kosinsky.eu], CC BY-SA 3.0-de)Unrecht gegen Sinti und Roma nach 1945: Deut­sches Bun­des­ka­bi­nett be­schließt Ein­rich­tung einer Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­sion

Das deutsche „Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 die Ein­setzung einer Un­ab­hängi­gen Kom­mission zur Auf­arbei­tung des Un­rechts an Sinti und Roma in der Bundes­repub­lik Deutsch­land und in der Deut­schen Demo­krati­schen Re­publik (DDR) nach 1945 be­schlos­sen“, meldet das deut­sche Bundes­ministe­rium für Bildung, Familie, Senio­ren, Frauen und Jugend auf seiner Web­site. „Auf Grund­lage dieses Kabi­netts­beschlus­ses wird der Par­lamen­tari­sche Staats­sekre­tär und Be­auf­tragte der Bundes­regie­rung gegen Anti­ziganis­mus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutsch­land, Michael Brand, die Mitglieder der Kom­mission aus­wählen und er­nennen.“ Die Kommis­sion wird das histo­rische Unrecht nach 1945 wis­sen­schaft­lich erfassen und doku­mentie­ren. Dazu sollen unter Aus­wertung bisheriger Er­kennt­nisse auch eigene wissen­schaftli­che Studien, An­hörungen und Inter­views mit Be­trof­fenen und An­gehöri­gen durch­geführt werden. Die Arbeiten werden in einem Abschluss­bericht vor­gelegt werden, in dem auch Empfeh­lun­gen der Kommis­sion an Politik und Gesell­schaft aus­ge­spro­chen werden.

Eine Geschäftsstelle bei der Stiftung Erinne­rung, Ver­ant­wortung und Zukunft (EVZ) wird die neue Auf­arbei­tungs­kommis­sion unter­stützen; für die Mittel der Ge­schäfts­stelle kommt der Be­auf­tragte auf. Mit der Instal­lierung der Auf­arbeitungs­kommis­sion setzt die deutsche Bundes­regie­rung nun die Em­pfeh­lung einer fraktions­über­greifenen Ent­schlie­ßung des Deutschen Bundes­tages vom 13. Dezem­ber 2023 (Druck­sache 20/9779) um. Darin hatte der Bundestag die Empfeh­lung des um­fassen­den Ab­schluss­berichts der Un­abhän­gigen Kom­mission Anti­ziganis­mus um, die 2019 vom da­mali­gen Bun­des­innen­minis­ter Horst Seehofer ein­ge­setzt worden war.

Michael Brand sieht die Einsetzung der Kommission als einen „längst über­fälli­ger Schritt für Sinti und Roma und zu­gleich für unsere ge­samte Gesell­schaft“: 

Denn Aufarbeitung und Erinnern helfen gegen noch immer vorhan­dene Vor­urteile und zeigen Wege im gemein­samen Kampf gegen struk­turelle Dis­kriminierung auf. Die Bundes­regi­erung bleibt diesem Ziel ver­pflichtet und wird ihren Beitrag dazu leisten, dass Sinti und Roma in Deutsch­land die An­erken­nung und Empathie erhalten, die ihnen nach dem schreck­lichen Unrecht des Völkermords und als aktiven Teil unseres Landes seit Jahr­hunder­ten gebührt. Für ein stärkeres Mit­einan­der und Respekt bleiben Auf­arbeitung und Erin­nerung un­erläss­lich. Die Kommission ist auch Beleg dafür, dass unser Rechts­staat sich der Ver­ant­wortung bewusst bleibt. Die Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis jahr­zehnte­langen Engage­ments deutscher Sinti und Roma, ins­beson­dere des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Auf diesem Erfolg können wir gemein­sam auf­bauen.

Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die Einsetzung der Auf­ar­bei­tungs­kommission und äußert die Erwartung, dass der Zentralrat sowie das Doku­menta­tions- und Kultur­zentrum Deutscher Sinti und Roma in die Auf­arbeitung ein­bezo­gen werden. Der Vor­sitzende des Zentral­rats, Romani Rose, erklärt:

Erstmals wird das Unrecht, das Sinti und Roma nach dem Holocaust weiter in beiden deut­schen Staaten an­getan wurde, die jahr­zehnte­lange Ver­weige­rung von Ent­schädi­gung, die fort­ge­setzte polizei­liche Sonder­erfas­sung und die Aus­gren­zung der Über­leben­den und ihrer Nach­kommen, um­fassend und systematisch auf­ge­arbei­tet. Bundes­präsi­dent Steinmeier hat dies als ‚Zweite Ver­folgung‘ im Jahr 2022 öffent­lich an­er­kannt und die Minder­heit der Sinti und Roma um Ver­gebung gebeten. Aus dieser An­erken­nung muss nun nach­träglich Ge­rechtig­keit werden.

Der Zentralrat verweist in seiner Aussendung auf die Notwendigkeit, die rele­vanten Ak­ten­bestände zu sichern, er­schließen und zu­gäng­lich zu machen. Im Beson­deren nennt der Zentral­rat die Spruch­praxis des Bundes­gerichts­hofs in den Wieder­gut­ma­chungs­ver­fah­ren, die wissen­schaftlich zu unter­suchen sei.

(Text: dROMa-Red.)

[Foto-Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE]


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