NS-Rasseakten: Archiv kooperiert mit Zentralrat

September 2nd, 2025  |  Published in Einrichtungen, Geschichte & Gedenken, Wissenschaft

Deutschland: Luftbild des Bundesarchivs in Koblenz (Quelle: BArch, B 198 Bild-2016-0922-001 / Weber, Günter (Download Presse+Medien)Zeichen setzen in Zeiten eines wachsen­den Anti­ziga­nis­mus: Deut­sches Bun­des­archiv und Zentral­rat Deut­scher Sinti und Roma schlie­ßen Ko­ope­ra­tions­ver­ein­ba­rung

Das Bundesarchiv und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma haben eine Ko­opera­tions­ver­ein­ba­rung ge­schlos­sen. Am 1. Sep­tember unter­zeich­neten Romani Rose, Vor­sitzen­der des Zentral­rates Deutscher Sinti und Roma, und Michael Hollmann, Präsident des Bundes­archivs, die Ver­ein­barung in Heidelberg. Damit soll in Zeiten eines wach­senden Anti­ziganis­mus in der Gesell­schaft ein Zeichen gesetzt und gleich­zeitig die Aufklärung über die natio­nal­sozia­lis­tische „Rassenforschung“ weiter ver­bessert werden. In Erin­nerung an die im natio­nal­sozialis­tisch be­setzten Europa ermor­deten rund 500.000 Sinti und Roma wurde zuletzt am 2. August der „Euro­päische Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma“ be­gangen.

Die Unterzeichnung fand 44 Jahre nach der Besetzung des Univer­sitäts­archivs Tübingen statt, in dem nach dem Zweiten Weltkrieg NS-Akten der „Rassen­hygieni­schen und Bevöl­kerungs­biolo­gi­schen Forschungs­stelle“ (RHF) lagen, die in der NS-Zeit als Planungs­grundlage für den Holocaust an Sinti und Roma dienten und die in der Nach­kriegs­zeit für rassistische Forschungen miss­braucht wurden. Am 1. Sep­tember 1981 hatten 18 Sinti das Uni­versitäts­archiv besetzt, darunter auch Holo­caust­über­lebende und Romani Rose, und die Über­führung der ent­sprechen­den NS-Akten in das Bundesarchiv ge­fordert. Die Unterlagen werden seit­dem im Bestand R 165 im Bundes­archiv verwahrt.

Ein besonders bekanntes Beispiel für rassistische Forschungen in Tübin­gen war Sophie Ehrhardt, die bis 1968 als Anthro­pologin der Univer­sität Tübingen tätig war und un­behelligt die NS-Rasseakten für ihre anti­ziganis­tischen For­schungen über Sinti und Roma nutzte. Erhardt war während der NS-Zeit dem national­sozialis­tischen Rassen­theoreti­ker Robert Ritter unter­stellt. Dieser war Leiter der „Rassen­hygieni­schen For­schungs­stelle“ und bestimmte auf An­weisung von Reichs­führer SS Heinrich Himmler „wissenschaftlich“ die „Rassen­zu­ge­hörig­keit“ von Sinti und Roma, wodurch deren syste­matische Erfassung, die Deportation und Ermordung in Kon­zentra­tions­lagern er­mög­licht wurde.

Aus dem Bestand R 165 im Bundesarchiv werden der Forschung auch zu­künftig Quellen zur Auf­arbeitung der national­sozialis­tischen „Rassen­forschung” an Sinti und Roma nach Bundes­archiv­gesetz bereit­gestellt. Gleich­zeitig wird es gemäß der Koope­rations­ver­ein­barung für einen Teil des ins­gesamt etwa 400 Verzeichnis­einheiten um­fassenden Bestands, der sensible Unterlagen und Fotos enthält, Auflagen für deren Weiter­ver­breitung und Re­produk­tion geben können. Damit soll einem erneuten Miss­brauch der NS-Dokumente wie in der Tübinger Zeit entgegen­gewirkt und die Wahrung der Würde der erfassten und er­mordeten Personen sicher­gestellt werden. Dies geschieht nach Paragraf 13 im Bundesarchiv­gesetz, wenn „Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzung schutz­würdige Interes­sen Betrof­fener oder ihrer Angehörigen ent­gegen­stehen“.

(Text: Pressemitteilung des Bundesarchivs)

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