„Fassungslos über die Entscheidung“

März 31st, 2025  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Volksverhetzungsurteil in Deutschland auf­ge­hoben – Zentralrat ist „fassungslos“


Eine prominente deutsche Bloggerin, laut Focus „eine der wich­tigs­ten Figu­ren der neu­rech­ten Szene“, hatte 2022 die Min­der­heit der Roma und Sinti auf Twitter pau­schal ver­un­glimpft. Mitte 2024 wurde sie dafür wegen Volks­ver­hetzung ver­ur­teilt. Nun hat das Be­ru­fungs­ge­richt das Urteil aller­dings wieder auf­ge­hoben – zum Ent­setzen des Zentral­rats Deut­scher Sinti und Roma. Wir ge­ben im Fol­gen­den die Aus­sen­dung des Zentral­rats wieder:

Die Bloggerin und Influencerin aus der rechts­populis­tischen Szene, Anabel Schunke, wurde im August 2024 vom Amts­gericht Goslar wegen Volks­verhetzung verurteilt. Im April 2022 hatte sie ihren rund 200.000 Followern auf der Platt­form X geschrie­ben:

Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivili­sierten Gesell­schaft aus, indem sie den Sozial­staat und damit den Steuer­zahler be­trügen, der Schul­pflicht für ihre Kinder nicht nach­kommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Miet­nomaden von Wohnung zu Woh­nung ziehen.

Das Amts­gericht Goslar hatte sie auf­grund dieser Ver­öffent­li­chung auf der Plattform X wegen Volks­verhetzung ver­urteilt. Das Landgericht Braunschweig hat dieses Urteil am 17.3.2025 auf­gehoben. Der Zentral­rat Deutscher Sinti und Roma ist fas­sungs­los über die Ent­scheidung des Vor­sitzen­den Richters, der dieses Urteil in der Beru­fung vom 17.3.2025 kassiert hat.

Die ekelhafte Hetze von Frau Schunke erinnert an den Beginn der Macht­er­greifung der Nazis, wo Sinti und Roma genauso wie Juden, trotz ihrer jahr­hunderte­langen deutschen Geschichte ihrer Staats­bürger­schaft beraubt und als „Zigeuner“ genauso wie Juden krimina­lisiert und aus­ge­grenzt wurden.

„Möglicherweise“?

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Braunschweig hat die anti­ziganis­tische Hetze gegen Sinti und Roma in seinem Urteil verteidigt. Er be­zeich­nete die Tiraden der Bloggerin ver­harm­losend als „mög­licher­weise beleidigend, aber nicht volks­ver­hetzend“.

Dazu der Vor­sitzende des Zentral­rats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose:

Solche Entscheidungen, wie die des Vorsitzenden Richters beim Land­gericht Braun­schweig, die unsere Minder­heit aus­grenzt und wieder schutzlos macht, erfüllen uns mit Angst. Wir erinnern an die men­schen­ver­ach­ten­den Tiraden der Nazis in der NS-Presse und in ihren Reden gegen unsere und die jüdische Minder­heit. Urteile wie diese, die Volks­verhetzung gegen Minder­heiten ver­harm­losen, richten sich gegen unsere freiheit­liche Grund­ordnung und Demo­kratie, Solche Urteile, die Volksverhetzung ver­harm­losen, liefern die Munition für Rechts­extreme und Neonazis, die heute wieder Gewalt gegen unsere Minder­heit verüben, wie in München, Hanau, Solingen, und Saarbrücken.

Der Zentralrat begrüßt die Entscheidung der Staatsanwalt­schaft Göttingen, gegen dieses Urteil Revision einz­ulegen. Das euro­päische Rahmen­über­ein­kommen zum Schutz nationaler Minder­heiten, das die deutsche Bundes­regierung 1998 ratifizierte, sichert den nationalen Minder­heiten in Deutschland wie Dänen, Friesen, Sorben und den deutschen Sinti und Roma Min­der­heiten­schutz in der Ver­ant­wortung aus der deutschen Geschichte zu. Solche Ent­scheidungen, wie die des Land­gerichts Braunschweig, richten sich nicht gegen Minder­heiten, sondern gegen unseren Rechtsstaat.

(Text: Pressemitteilung des Zentralrats)

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