„Fassungslos über die Entscheidung“
März 31st, 2025 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Volksverhetzungsurteil in Deutschland aufgehoben – Zentralrat ist „fassungslos“
Eine prominente deutsche Bloggerin, laut Focus „eine der wichtigsten Figuren der neurechten Szene“, hatte 2022 die Minderheit der Roma und Sinti auf Twitter pauschal verunglimpft. Mitte 2024 wurde sie dafür wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun hat das Berufungsgericht das Urteil allerdings wieder aufgehoben – zum Entsetzen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Wir geben im Folgenden die Aussendung des Zentralrats wieder:
Die Bloggerin und Influencerin aus der rechtspopulistischen Szene, Anabel Schunke, wurde im August 2024 vom Amtsgericht Goslar wegen Volksverhetzung verurteilt. Im April 2022 hatte sie ihren rund 200.000 Followern auf der Plattform X geschrieben:
Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.
Das Amtsgericht Goslar hatte sie aufgrund dieser Veröffentlichung auf der Plattform X wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Landgericht Braunschweig hat dieses Urteil am 17.3.2025 aufgehoben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist fassungslos über die Entscheidung des Vorsitzenden Richters, der dieses Urteil in der Berufung vom 17.3.2025 kassiert hat.
Die ekelhafte Hetze von Frau Schunke erinnert an den Beginn der Machtergreifung der Nazis, wo Sinti und Roma genauso wie Juden, trotz ihrer jahrhundertelangen deutschen Geschichte ihrer Staatsbürgerschaft beraubt und als „Zigeuner“ genauso wie Juden kriminalisiert und ausgegrenzt wurden.
„Möglicherweise“?
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Braunschweig hat die antiziganistische Hetze gegen Sinti und Roma in seinem Urteil verteidigt. Er bezeichnete die Tiraden der Bloggerin verharmlosend als „möglicherweise beleidigend, aber nicht volksverhetzend“.
Dazu der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose:
Solche Entscheidungen, wie die des Vorsitzenden Richters beim Landgericht Braunschweig, die unsere Minderheit ausgrenzt und wieder schutzlos macht, erfüllen uns mit Angst. Wir erinnern an die menschenverachtenden Tiraden der Nazis in der NS-Presse und in ihren Reden gegen unsere und die jüdische Minderheit. Urteile wie diese, die Volksverhetzung gegen Minderheiten verharmlosen, richten sich gegen unsere freiheitliche Grundordnung und Demokratie, Solche Urteile, die Volksverhetzung verharmlosen, liefern die Munition für Rechtsextreme und Neonazis, die heute wieder Gewalt gegen unsere Minderheit verüben, wie in München, Hanau, Solingen, und Saarbrücken.
Der Zentralrat begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Göttingen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Das europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das die deutsche Bundesregierung 1998 ratifizierte, sichert den nationalen Minderheiten in Deutschland wie Dänen, Friesen, Sorben und den deutschen Sinti und Roma Minderheitenschutz in der Verantwortung aus der deutschen Geschichte zu. Solche Entscheidungen, wie die des Landgerichts Braunschweig, richten sich nicht gegen Minderheiten, sondern gegen unseren Rechtsstaat.
(Text: Pressemitteilung des Zentralrats)