Bosnien-Wahl: Roma weiter ausgeschlossen
Oktober 6th, 2018 | Published in Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Bosnien und Herzegowina: Minderheiten bleiben weiterhin ausgeschlossen, Menschenrechtler fordern Änderung des Wahlgesetzes
Aufgrund des diskriminierenden Wahlgesetzes in Bosnien ist nur Bosniaken, Kroaten und Serben die Kandidatur für das Präsidium oder für die Völkerkammer im Staatsparlament erlaubt – nicht aber Roma und Juden (siehe auch dROMa 33).
Pressemitteilung: Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Regierung in Bosnien und Herzegowina (BiH) vorgeworfen, bei den bevorstehenden allgemeinen Wahlen Minderheiten auszugrenzen und zu diskriminieren. Dringend müsste die Regierung endlich den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachkommen und auch Angehörigen von Minderheiten die Kandidatur für höchste Staatsämter gestatten, erklärte die Menschenrechtsorganisation. „Bosnien und Herzegowina verletzt mit seiner Diskriminierung von Minderheiten die Europäische Menschenrechtskonvention“, sagte die BiH-Expertin der GfbV, Jasna Causevic. Bislang ist aufgrund des Wahlgesetzes nur Bosniaken, Kroaten und Serben die Kandidatur für das Präsidium oder für die Völkerkammer im Staatsparlament erlaubt. Am 7. Oktober 2018 finden in BiH allgemeine Wahlen statt. Nachdrücklich forderte die Menschenrechtsorganisation den Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrates (Peace Implementation Council, PIC) des Daytoner Abkommens auf, sich für ein Ende der Diskriminierung im Wahlrecht einzusetzen. Diesem Rat gehören 55 Nationen und Internationale Organisationen aus aller Welt an, unter anderem auch Deutschland.
Die GfbV wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon im Jahr 2009 in einem Urteil die Diskriminierung kritisiert hatte und eine zügige Änderung des Wahlgesetzes gefordert habe. Doch nichts sei seither geschehen, da sich die regierenden Parteien nicht auf eine einvernehmliche Änderung des Wahlrechts hätten verständigen können. „Die fortbestehende Ausgrenzung von Minderheiten ist nicht nur eine Schande für BiH, sondern auch für die Garantiemächte des Daytoner Abkommens, die sich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte verschrieben haben“, erklärte Causevic.
Mit Sorge verfolgt die Menschenrechtsorganisation auch Initiativen von Politikerinnen und Politikern in BiH, öffentlich für eine weitere Zersplitterung und Aufteilung des Landes zu werben. Solche nationalistischen Ansätze würden auf eine Schwächung des Staates abzielen und seien brandgefährlich. Dringend müssten solche Brandstifter international mit Sanktionen belegt werden, um eine weitere Zunahme von Spannungen in BiH zu verhindern.